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Wertsicherungsklausel Auskunft

Bund 99100055023000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99100055023000

Leistungsbezeichnung

Wertsicherungsklausel Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskunft über Wertsicherungsklausel einholen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

amtliche Statistik (Synonym), Statistisches Bundesamt (Synonym), Auskunft (Synonym), Statistiken (Synonym), Verbraucherpreisindizes (Synonym), StBA (Synonym), Wertsicherungsklausel (Synonym), Indizes der Einzelhandelspreise (Synonym), Preisstatistiken (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Auskunft (23)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Teaser

Wenn Sie Auskünfte über Wertsicherungsklauseln erhalten möchten, können Sie diese online abrufen.

Volltext

Das Statistische Bundesamt (StBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Sie erhebt, sammelt und analysiert statistische Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt und gibt unter anderem Auskunft über Wertsicherungsklauseln.

Wenn Sie einen Vertrag mit Wertsicherungsklausel haben, können Sie mit der Rechenhilfe ermitteln, ob eine Anpassung durchgeführt werden kann. So können Sie beispielsweise ermitteln, ob eine Mieterhöhung ansteht oder die Höhe von Unterhaltszahlungen bereits angepasst werden kann.

Sie müssen dazu die Werte aus Ihrem Vertrag in die Rechenhilfe eingeben. Unter anderem müssen eingeben werden:

  • die Berechnungsmethode,
  • der zugrundeliegende Index,
  • die Höhe der nötigen Indexänderung,
  • der Bezugszeitpunkt und
  • der Berechnungszeitpunkt.

Über die eigentliche Berechnung, wegfallende Indizes und Berechnungsgrundlagen müssen Sie sich so keine Gedanken machen.

Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln müssen Sie online beim Statistischen Bundesamt (StBA) abrufen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Auskunft für Wertsicherungsklauseln müssen Sie online auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts abrufen.

  • Sie gehen auf die Internetseite des Statistischen Bundesamts. Dort werden Sie Schritt für Schritt von der Anwendung durch die nötigen Angaben geführt.
  • Anschließend erhalten Sie eine Information, ob eine Anpassung bereits möglich ist. Außerdem werden die Schwellenwerte und die prozentuale Änderung angezeigt.
  • Es ist auch möglich direkt einen Geldbetrag auszurechnen. Dieses Ergebnis können Sie zusammen mit Ihren Eingaben ausdrucken und zu Ihrem Vertragspartner oder Anwalt mitnehmen.

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweis:

Sie können die Auskünfte jederzeit abrufen.

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine

Hinweis:
Bei juristischen Fragen, insbesondere Auslegungsfragen im Einzelfall, verweisen wir auf Rechtsanwälte, Notare oder die Rechtsberatungsstellen der Verbraucherzentralen.

Kurztext

  • Wertsicherungsklausel Auskunft
  • Auskünfte über Wertsicherungsklausel können eingeholt werden
  • Schwellenwerte und/oder Veränderungsraten für Wertsicherungsklauseln können berechnet werden, beispielsweise kann ermittelt werden:
    • ob eine Mieterhöhung ansteht oder
    • ob die Höhe von Unterhaltszahlungen bereits angepasst werden kann
  • Auskunft durch: Statistisches Bundesamt (StBA)
  • Beantragung über: Auskunft für Wertsicherungsklauseln muss online beim Statistischen Bundesamt (StBA) abgerufen werden
  • zuständig: Statistisches Bundesamt (StBA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein