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Außenhandelwirtschaftsstatistiken Erhebung

Bund 99100050111000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99100050111000

Leistungsbezeichnung

Außenhandelwirtschaftsstatistiken Erhebung

Leistungsbezeichnung II

Auskunft geben für Statistiken zum deutschen Außenhandel

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Export (Synonym), Warenverkehr (Synonym), Extrastat (Synonym), Außenhandel (Synonym), Innergemeinschaftlicher Erwerb (Synonym), Versendungen (Synonym), Einfuhren (Synonym), Eingänge (Synonym), Außenhandelsstatistik (Synonym), Außenhandelswirtschaftsstatistik (Synonym), Unternehmensinternes Verbringen (Synonym), Intrastat (Synonym), Import (Synonym), Grenzüberschreitender Warenhandel (Synonym), Warenhandel (Synonym), Intrahandel (Synonym), ausführen (Synonym), Extrahandel (Synonym), Innergemeinschaftliche Lieferung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erhebung (111)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Außenwirtschaftsförderung und -investitionen (2070300)
  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Teaser

Als Unternehmen müssen Sie Ihren Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen dem Statistischen Bundesamt melden.

Volltext

Die Außenhandelsstatistik erfasst den Warenverkehr bei der Einfuhr und Ausfuhr über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. 
In der Außenhandelsstatistik werden Mengen und Werte der ein- oder ausgeführten Waren primär nach Warenarten und Ländern erhoben. Darüber hinaus werden jedoch noch weitere Daten erfragt, die im Zusammenhang der physischen Warenbewegung von grundsätzlichem Interesse sind.
Über die Auskunftsdatenbank GENESIS-Online können Sie monatliche und jährliche Außenhandelsergebnisse nach verschiedenen Warenklassifikationen in unterschiedlichen Datenformaten (xlsx, xls, csv, html) abrufen.

Zu den für die Veröffentlichung wichtigsten Erhebungsmerkmalen zählen:

  • Warennummer, 
  • Wert, 
  • Menge, 
  • Ursprungsland, 
  • Versendungsland bei der Einfuhr, 
  • Bestimmungsland bei der Ausfuhr,
  • Art des Geschäfts, 
  • Bundesland, 
  • Verkehrszweig.

Man unterscheidet bei der Außenhandelsstatistik zwischen

  • Intrahandelsstatistik (Intrastat), der Erfassung des Warenverkehrs mit Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU), und 
  • und Extrahandelsstatistik (Extrastat), der Erfassung des Warenverkehrs mit Ländern außerhalb der EU (Warenverkehr mit Drittländern).

Das Statistische Bundesamt erfasst die Daten über die grenzüberschreitenden Warenbewegungen entweder

  • durch Ihre Meldung als auskunftspflichtiges Unternehmen (Intrahandel) 
  • oder über die Zollverwaltung (Extrahandel).

Meldepflichtig für die Intrahandelsstatistik sind die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr beteiligten, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Zur Entlastung der Unternehmen wird jedoch auf der Grundlage von EU-Rechtsverordnungen bzw. nationalem Recht über den Abdeckungsgrad eine Anmeldeschwelle festgelegt. Erst wenn Ihr Unternehmen die Anmeldeschwelle überschreitet, ist es für das betreffende sowie das Folgejahr zur Intrahandelsstatistik meldepflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

Bei der direkten Firmenbefragung im Intrastat-System sind Unternehmen von der Meldepflicht befreit, deren innergemeinschaftliche Warenverkehre im Vorjahr oder im laufenden Jahr 

  • im Eingang den Wert von derzeit  800 000 EUR
  • in der Versendung den Wert von derzeit  500 000 EUR

nicht übersteigen. Wenn Ihr Unternehmen mit den für das laufende Jahr kumulierten Werten die Wertgrenze überschreitet, müssen Sie ab diesem Monat statistische Meldungen abgeben.
 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Um die Daten zur Intrahandelsstatistik monatlich an das Statistische Bundesamt zu übermitteln, stehen Ihnen 2 Meldeverfahren zur Verfügung:

  • Entweder Sie übermitteln die Daten mit dem Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund) an das Statistische Bundesamt. 
  • Oder Sie versenden die Daten als Datenpaket (XML-Format) an den gemeinsamen Dateneingang der amtlichen Statistik ("CORE"). Dafür müssen Sie sich einmalig registrieren.

Die Daten zum Extrahandel erhebt das Statistische Bundesamt aus Zollanmeldungen. Sie müssen in der Regel keine Meldung an das Statistische Bundesamt schicken:

  • Die im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) oder per Zollvordruck erfassten Daten werden automatisch durch die deutsche Zollverwaltung an das Statistische Bundesamt weitergeleitet.

In Ausnahmefällen können Sie Direktmeldungen über IDEV an das Statistische Bundesamt senden, zum Beispiel bei Stornierungen oder Berichtigungen. Eine Direktmeldung über IDEV bedarf jedoch grundsätzlich der vorherigen Einwilligung durch das Statistische Bundesamt.
 

Bearbeitungsdauer

0 - 2 Stunde(n)
Für die Abgabe der Meldungen können verschiedene Online-Meldeverfahren genutzt werden. Zudem variiert die Anzahl abzugebender Meldungen zwischen den Unternehmen sehr stark. Je nach Anzahl der abzugebenden Meldungen und dem genutzten Verfahren benötigen Sie durchschnittlich 15 bis 100 Minuten zur Abgabe der Meldungen. Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Frist

Antragsfrist: 10 Tag(e)
Die Daten zur Intrahandelsstatistik müssen Sie spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Bezugsmonats mit den beschriebenen Online-Meldeverfahren an das Statistische Bundesamt senden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Außenhandelswirtschaftsstatistiken Erhebung
  • Intrahandelsstatistik (Intrastat) erfasst innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  • Extrahandelsstatistik (Extrastat) erfasst grenzüberschreitenden Warenverkehr Deutschlands mit den Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union).
  • Meldung der Intrastat-Daten über Online-Verfahren des Statistischen Bundesamts
  • meldepflichtig für die Intrahandelsstatistik sind die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr beteiligten, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen
    • keine Meldepflicht: Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte im Vorjahr nicht überschritten haben 
    • wird Wertgrenze erst im laufenden Jahr überschritten, beginnt Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde.
  • Erhebung der Extrahandelsdaten aus Zollanmeldungen (Daten der Zollverwaltung)
  • zuständig: Statistisches Bundesamt (StBA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden