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Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen Erteilung

Bund 99050147001000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050147001000

Leistungsbezeichnung

Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

1000 Gramm (Synonym), Post (Synonym), Postlizenz (Synonym), Lizenz (Synonym), Briefsendungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Informationen zur öffentlichen Vergabe (2080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Teaser

Wenn Sie Briefsendungen gewerbsmäßig befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz. Diese bekommen Sie auf Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Volltext

Wenn Sie Briefsendungen, also adressierte schriftliche Mitteilungen von nicht mehr als 1.000 Gramm, gewerbsmäßig für andere befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz. 

Beförderung bedeutet

  • einsammeln,
  • weiterleiten oder
  • ausliefern

von Briefsendungen.

Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stellen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Geschäftsführung
  • Gewerbezentralregisterauskunft der Geschäftsführung
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der Geschäftsführung
  • Erklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren der Geschäftsführung
  • Bilanzunterlagen
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers
  • Nachweise über Betriebs- und Geschäftsräume

Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde.
  • Die Aufnahme einer lizenzpflichtigen Tätigkeit gefährdet nicht die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
  • Sie halten die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, ein.
  • Sie bieten Gewähr dafür, dass Ihnen die für den Aufbau und den Betrieb der zur Ausübung der Lizenzrechte erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen.
  • Sie sind zuverlässig, das heißt, dass Sie die Rechtsvorschriften einhalten werden.
  • Sie besitzen Fachkunde, das heißt, dass die bei der Ausübung der Lizenzrechte tätigen Personen über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen werden.

Kosten

Die Gebühren für das Lizenzierungsverfahren betragen zwischen EUR 350,00 und EUR 700,00. 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie elektronisch oder in Papierform stellen.

Elektronisches Antragsverfahren:

  • Öffnen Sie das elektronische Antragsverfahren auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
  • Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die notwendigen Anlagen bei. Sie können die Anlagen als Datei hochladen.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Papierverfahren:

  • Öffnen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie den "Antrag auf Erteilung einer Postlizenz gemäß § 6 Postgesetz (PostG)".
  • Füllen Sie den Antrag aus. Dieser kann direkt am Computer ausgefüllt werden. 
  • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie können den Antrag per E-Mail, per Fax oder per Brief an die Bundesnetzagentur übersenden.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monate. Die Dauer der Bearbeitung hängt wesentlich davon ab, wie schnell Sie die nach dem Antrag angeforderten Nachweise einreichen.

Frist

Sie dürfen erst Briefsendungen gewerblich für andere befördern, wenn Ihnen eine Lizenz erteilt wurde. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. 
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage (erst nach erfolglosem Widerspruchsverfahren)

Kurztext

  • Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen Erteilung
  • gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen nur auf Antrag
  • zuständig: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: ja 
  • Onlineverfahren möglich: ja 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein