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Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden Entgegennahme

Bund 99050145261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050145261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Lieferantenanzeige Gas und Elektrizität - Energiebelieferung von Haushaltskunden melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Registrierung Energielieferant (Synonym), Anmeldepflichten Energieversorger (Synonym), Registrierung Stromlieferant (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Anmeldung Gaslieferant (Synonym), Anmeldung Stromlieferant (Synonym), Registrierung Gaslieferant (Synonym), Genehmigung Energielieferant (Synonym), BNetzA (Synonym), Genehmigung Stromlieferant (Synonym), Mieterstrom (Synonym), § 5 Anzeige (Synonym), Anmeldung Energieversorger (Synonym), Anmeldung Energielieferant (Synonym), Genehmigung Gaslieferant (Synonym), Lieferantenanzeige (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Teaser

Wenn Sie als Unternehmen Haushaltskunden in Deutschland über das öffentliche Strom- oder Gasnetz mit Energie beliefern, müssen Sie dies bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.

Volltext

Die sogenannte Lieferantenanzeige dient dem Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft daher die personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Energieversorgungsunternehmen sowie die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung.

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, der BNetzA die Aufnahme und Beendigung Ihrer Lieferanten-Tätigkeit sowie Änderungen Ihres Unternehmens zu melden (zum Beispiel eine neue Adresse oder Rechtsform).

Unternehmen, die bereits vor dem 13.07.2005 Haushaltskunden beliefert haben, können eine freiwillige Lieferantenanzeige einreichen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Aufnahme der Energiebelieferung:

  • Organigramm des gesamten Energieversorgungsunternehmens mit Zahl der Festangestellten
  • einfaches Führungszeugnis für jedes Mitglied der Geschäftsführung
  • Schufa- oder Creditreform-Auskunft mit Basis-Score-Wert für jedes Mitglied der Geschäftsführung
  • Selbstauskunft der Geschäftsleitung aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft über bisherige energiewirtschaftliche Berufserfahrungen
  • wenn Sie Prozesse an Dritte fremdvergeben: Auflistung der entsprechenden Dienstleister für den jeweiligen Prozessschritt.

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) hat und von der dort zuständigen Behörde bereits zugelassen ist:

  • ins Deutsche übersetzte Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen EU-Herkunftsland

Wenn Sie die Lieferanten-Tätigkeit freiwillig melden:

  • Kopie der Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung Anderer nach dem Energiewirtschaftsgesetz alter Fassung

Voraussetzungen

Im Normalfall gelten diese Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen ist bereits gegründet.
  • Sie beliefern Privatverbraucherinnen und -verbraucher (unabhängig vom Verbrauch).
  • Sie beliefern Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Lieferantenanzeige können Sie online, per E-Mail oder per Post übermitteln. Sie können eine Anzeige für beide Energieträger (Gas und Elektrizität) gemeinsam einreichen.

Online-Verfahren:

  • Der Online-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Anzeige.
  • Füllen Sie das Formular online aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nach dem Login über Ihr Organisationskonto und Authentifizierung mit dem ELSTER-Zertifikat können Sie die Anzeige online an die BNetzA übermitteln.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Nachweise bei Ihnen an.
  • Nach positiver Prüfung sendet die BNetzA Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
  • Sie können auswählen, wie die BNetzA Sie kontaktiert.

Per E-Mail oder Post:

  • Laden Sie das Anzeigeformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
  • Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail (als Scan) oder per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen und fordert bei Bedarf weitere Nachweise bei Ihnen an.
  • Nach positiver Prüfung sendet die BNetzA Ihnen ein Bestätigungsschreiben.
  • Sie können auswählen, wie die BNetzA Sie kontaktiert.
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf Wunsch Ihren Unternehmensnamen sowie die Unternehmensadresse in einer Liste auf der BNetzA-Internetseite.

Bearbeitungsdauer

3 - 8 Woche(n)

Frist

Sie müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma unverzüglich melden.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

entfällt

Kurztext

  • Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden
  • Unternehmen, die Haushaltskunden über das öffentliche Leitungsnetz mit Strom oder Gas beliefern, müssen dies bei der Bundesnetzagentur anzeigen (sogenannte Lieferantenanzeige).
  • Unverzüglich angezeigt werden müssen:
    • Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit
    • Änderungen der Firmierung (etwa Adresse, Rechtsform)
  • erforderliche Unterlagen:
    • Organigramm mit Anzahl der Mitarbeitenden
    • Führungszeugnis der Geschäftsleitung
    • Schufa- oder Creditreformauskunft für jedes Mitglied der Geschäftsführung
    • Selbstauskunft der Geschäftsleitung aus dem Gewerbezentralregister
    • Auskunft über bisherige energiewirtschaftliche Berufserfahrungen
  • Bundesnetzagentur prüft personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung
  • zuständig: Bundesnetzagentur

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden