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Bereitstellung der kombinierten Text-Bild-Warnhinweise für bestimmte Tabakerzeugnisse Durchführung

Bund 99003058058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003058058000

Leistungsbezeichnung

Bereitstellung der kombinierten Text-Bild-Warnhinweise für bestimmte Tabakerzeugnisse Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Bilddateien zur Kennzeichnung von Tabakverpackungen oder Zigarettenschachteln mit Text-Bild-Warnhinweisen anfordern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Text-Bild-Warnhinweis (Synonym), Tabakbeutel (Synonym), Tabak-Warnbilder (Synonym), Wasserpfeifentabak (Synonym), Bilder für Tabakwaren (Synonym), Tabakrecht (Synonym), Rauchtabakerzeugnis (Synonym), Zigarette (Synonym), Zigarettenpackung (Synonym), Bilder auf Zigarettenschachtel (Synonym), Shisha-Tabak (Synonym), Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen (Synonym), Tabakverpackung (Synonym), Tabak zum Selbstdrehen (Synonym), Schockfoto (Synonym), Tabakwarnhinweise (Synonym), Schockbild (Synonym), Shisha (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Verbraucherschutz (2140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Teaser

Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Volltext

Hersteller und Importeure von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak sind gesetzlich verpflichtet, die Verpackungen ihrer Produkte mit Hinweisen zu versehen.

Diese Hinweise bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis mit einem zugehörigen Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv eines Lungenkarzinoms.

Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.

Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Als Tabakunternehmen können Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anfordern.

Die Bilddateien dürfen ausschließlich zur Kennzeichnung nach den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission verwendet werden. Wenn sie die Bilddateien verwenden, müssen Sie unter anderem die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise beachten, zum Beispiel die Umrandung mit einem schwarzen Rahmen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie importieren Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak oder stellen diese her.
  • Sie nutzen die Bilddateien nur für den vorgesehenen Zweck.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die hochauflösenden Bild-Dateien für die Warnhinweise können Sie im Online-Verfahren oder per Post anfordern.

  • Online-Verfahren
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.
    • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.
  • Per Post  
    • Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), füllen es online aus oder laden es zuerst herunter.
    • Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
  • Das BVL prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Ihr Unternehmen für den Erhalt der Text-Bild-Warnhinweise berechtigt ist.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bilddateien als DVD per Post oder per Download.

Bearbeitungsdauer

1 - 4 Woche(n)

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Sie müssen die Berechtigung zum Erhalt der Dateien erfüllen. Die Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission sind zu beachten.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Hersteller von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen kombinierte Warnhinweise mit Bild und Text auf ihre Verpackungen drucken
  • Motive und Texte sind von der Europäischen Kommission vorgegeben und auf Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhältlich
  • BVL versendet hochauflösende Dateien per Post auf DVD oder als Download
  • Berechtigt sind ausschließlich Tabakunternehmen
  • Die Verwendung ist ausschließlich vorgesehen zur Kennzeichnung von Verpackungen von:
    • Zigaretten
    • Wasserpfeifentabak
    • Tabak zum Selbstdrehen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden