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Mitteilung zu Tätowiermitteln Entgegennahme

Bund 99118046261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118046261000

Leistungsbezeichnung

Mitteilung zu Tätowiermitteln Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Rezepturen von Tätowiermitteln mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

BVL Mitteilung (Synonym), Tattoofarbe (Synonym), Tätowiermittelmitteilung (Synonym), Tattoo Pigment (Synonym), Kosmetische Tätowierung (Synonym), BVL Mitteilungspflicht für Tätowiermittel (Synonym), Tätowierung Farbe (Synonym), Tattoo Ink (Synonym), Tätowierung Pigment (Synonym), PMU (Synonym), Permanent-Make-Up (Synonym), Tattoo Tinte (Synonym), Tattoo Farbe (Synonym), Mikroblading (Synonym), Tattooentferner (Synonym), Tätowierfarbe (Synonym), Tätowierpigmente (Synonym), Tätowierung Tinte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Teaser

Als Hersteller oder Importeur von Tätowiermitteln müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Rezepturen mitteilen. Das gilt auch für bestimmte vergleichbare Stoffe und Zubereitungen.

Volltext

Tätowiermittel sind keine kosmetischen Mittel, sondern Stoffe oder Mischungen, die in oder unter die menschliche Haut eingebracht werden. Dort verbleiben sie und beeinflussen das Aussehen. Dies sind zum Beispiel:

  • Tätowierfarben
  • Permanent-Make-up
  • Mittel, mit denen Tätowierfarben vor Verwendung gemischt werden, wie Verdünnungsmittel
  • Mittel zum Entfernen von Tätowiermitteln

Sie wollen solche Mittel in Deutschland vermarkten? Dann müssen Sie die Rezeptur an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermitteln, bevor Sie diese Mittel in den Verkehr bringen. Die Mitteilungspflicht gilt nicht für Geräte wie Nadeln oder Laser.

Das BVL gibt die Rezeptur und Ihre Daten an die Giftinformationszentren weiter. Ihre Daten und Rezepturen werden vertraulich behandelt und verschlüsselt übermittelt. Die Giftinformationszentren beraten auf Grundlage Ihrer Informationen tätowierte Personen beziehungsweise das behandelnde medizinische Personal oder andere Fachleute bei gesundheitlichen Problemen.

Die Mitteilung an das BVL ersetzt nicht die Prüfung, ob Ihr Tätowiermittel rechtskonform und sicher ist. Dies ist Aufgabe von Herstellern oder Importeuren.

Die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren stichprobenartig Tätowiermittel, die auf dem Markt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Tabellendokument mit Daten zu Tätowiermitteln oder vergleichbaren Zubereitungen

Voraussetzungen

Sie stellen Tätowiermittel einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen her, führen sie nach Deutschland ein oder bringen sie in Deutschland in Verkehr.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Die Mitteilung zur Rezeptur von Tätowiermitteln oder vergleichbaren Zubereitungen erfolgt elektronisch. Sie können auch Daten für mehrere Rezepturen einer Firma gleichzeitig übermitteln:

  • Für Datenspeicherung und Korrespondenz vergibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen BVL-Firmencode für jede mitteilende Firma.
    • Wenn Sie noch keinen Firmencode haben, können Sie diesen vor der Rezepturmitteilung beantragen.
    • Sie können den Firmencode im Online-Verfahren beantragen oder formlos per E-Mail mit Angabe Ihrer Kontaktdaten wie etwa Firmenname, Adresse und Telefonnummer.
  • Laden Sie das Tabellendokument auf der Internetseite des BVL herunter, öffnen Sie es in einem Programm zur Tabellenkalkulation oder zur Textverarbeitung und füllen Sie es aus.
  • Verwenden Sie für Ihre Mitteilung - soweit vorhanden - die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI).
  • Wenn für einen Bestandteil keine INCI-Bezeichnung vorhanden ist, verwenden Sie die übliche chemische Bezeichnung beziehungsweise bei Farbstoffen die CI-Nummer (Colour Index)
  • Sie können Ihre Angaben auf verschiedene Wege elektronisch an das BVL übermitteln.
    • Online-Verfahren: 
      • Rufen Sie das Online-Formular auf, geben Sie Ihren Firmencode und alle weiteren erforderlichen Angaben ein und laden Sie das Tabellendokument mit den Daten Ihres Tätowiermittels hoch.
      • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie die Mitteilung zu den Tätowiermitteln absenden.
    • E-Mail:
      • Verschicken Sie das Tabellendokument als E-Mail-Anhang.
      • Bei Bedarf können Sie E-Mails verschlüsseln.
    • Post:
      • Wenn Sie das Tabellendokument postalisch verschicken wollen, speichern Sie es auf einem elektronischen Datenträger wie zum Beispiel einer CD-ROM oder DVD und verschicken Sie es anschließend.
  • Das BVL prüft formal, ob die Angaben vollständig sind. Bei Bedarf meldet sich das BVL mit einer Korrekturaufforderung bei Ihnen.
  • Prüfen Sie die Korrekturaufforderung und teilen Sie dem BVL den Änderungsbedarf mit. Wenn Sie keine Korrekturen haben, müssen Sie nichts weiter tun.
  • Sie erhalten nach etwa 4 Wochen automatisch eine Übernahmebestätigung Ihrer Daten.
  • Sofern alle Informationen korrekt vorliegen, übermittelt das BVL Ihre Daten an die Giftinformationszentren.
  • Sie erhalten eine Bestätigung der Mitteilung für Ihre Unterlagen.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Monat(e)

Frist

  • Rezepturen von Tätowiermitteln und vergleichbaren Zubereitungen/Soffen müssen Sie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dem ersten Inverkehrbringen in Deutschland mitteilen.
  • Die Korrekturaufforderung Ihrer Daten müssen Sie innerhalb von 4 Wochen prüfen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

Wer Tätowiermittel herstellt oder einführt, muss dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Rezepturen mitteilen

  • Tätowiermittel sind zum Beispiel:
    • Tattoo-Farbe,
    • Permanent-Make-up oder
    • vergleichbare Stoffe und Zubereitungen
  • Mitteilung an das BVL muss vor dem ersten Inverkehrbringen in Deutschland erfolgen
  • Die Mitteilung beinhaltet keine Zulassung
  • BVL gibt Informationen - vertraulich und verschlüsselt - an Giftinformationszentren weiter
  • Ziel der Mitteilung ist eine angemessene Behandlung von Vergiftungs-(Verdachts-)Fällen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden