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Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) Registrierung

Bund 99118021019000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118021019000

Leistungsbezeichnung

Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) Registrierung

Leistungsbezeichnung II

Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) einrichten

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Kritische Infrastruktur (Synonym), KRITIS (Synonym), Informationstechnik (Synonym), Meldeplicht (Synonym), BSI (Synonym), GÜAS (Synonym), Ansprechstelle (Synonym), Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (Synonym), Melde- und Informationsportal (Synonym), Sicherheit (Synonym), Kontaktstelle (Synonym), Informationsaustausch (Synonym), IT-Störung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Registrierung (19)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Teaser

Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren.

Volltext

Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.

Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, können als Kontaktstelle auch eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) benennen.

Sie können sich als GÜAS registrieren, in dem Fall erfolgt der Informationsaustausch zwischen den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und dem BSI in der Regel über diese gemeinsame Ansprechstelle.

In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes und unterschriebenes Registrierungsformular

Voraussetzungen

Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle registrieren, wenn mindestens ein Betreiber Sie als seine Kontaktstelle benannt hat.

Kosten

Das BSI erhebt keine Kosten für die Benennung der Ansprechstelle.

Verfahrensablauf

Sie können dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) nennen.

  • Fordern Sie die Formulare zur Einrichtung einer GÜAS an.
    • Senden Sie hierzu eine E-Mail an: Kritische.Infrastrukturen@bsi.bund.de
  • Füllen Sie die erhaltenen Formulare vollständig aus.
  • Unterschreiben Sie die Formulare und senden Sie die Unterlagen an die angegebene Adresse.
  • Das BSI prüft Ihre Registrierung der GÜAS.
  • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Registrierung per E-Mail sowie nach Abschluss der Registrierung weiterführende Informationen und Unterlagen per Post.
  • Bei Fragen zum Registrierungsprozess können Sie sich an das KRITIS-Büro des BSI wenden. Bei technischen Fragen zum Meldeportal wenden Sie sich bitte an die Meldestelle im nationalen IT-Lagezentrum.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Registrierung dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.

Frist

Es liegen keine Fristen vor.

Hinweise

  • Die gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) erhält nach Registrierung vom BSI eine eindeutige ID-Nummer.
  • Aus der stetigen Informationsgewinnung des BSI werden IT-Sicherheits- und Lageinformationen erstellt, die auch nicht-öffentliche und vertrauliche Informationen umfassen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Gegen einen Verwaltungsakt des Bundesamtes, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel einen Widerspruch beim Bundesamt einlegen. Darauf weist auch die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids hin.
    • Im Widerspruchsverfahren überprüft das Bundesamt nochmals die von ihm getroffene Entscheidung unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgebrachten Argumente zur Abhilfe vor einem gerichtlichen Verfahren.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • Eine Klage bei Gericht ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn Sie auf Ihren Widerspruch hin einen Widerspruchsbescheid erhalten haben.

Kurztext

  • Gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) Registrierung
  • Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, können eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) einrichten
  • Informationsaustausch erfolgt dann in der Regel zwischen Kontaktstellen und dem BSI über die GÜAS
  • GÜAS kann nicht über das Melde-und-Informationsportal (MIP) des BSI registriert werden
    • Formulare müssen per E-Mail angefordert werden (Kritische.Infrastrukturen@bsi.bund.de)
  • zuständig: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden