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Gemeinwesenorientierte Integrationsprojekte Gewährung

Bund 99148114080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148114080000

Leistungsbezeichnung

Gemeinwesenorientierte Integrationsprojekte Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Förderung aus dem Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Begegnungsprojekte (Synonym), Antrag auf Zuwendung zur Projektförderung (Synonym), BAMF Integrationsprojekte (Synonym), Projektförderung (Synonym), gemeinwesenorientierte Projekte (Synonym), soziale und gesellschaftliche Integration (Synonym), Integrationsprojekte (Synonym), Zuwendung (Synonym), Integration (Synonym), BAMF Integration (Synonym), Multiplikatorenschulungen (Synonym), Integrationsmaßnahme (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Integration (1080400)
  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Teaser

Wenn Sie als Verband oder Verein die Integration von Zugewanderten im Zuge des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" fördern möchten, können Sie eine Zuwendung zur Projektförderung beim BAMF beantragen.

Volltext

Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" sollen

  • die gegenseitigen Akzeptanz verbessern, 
  • den gesellschaftlichen Zusammenhalts stärken sowie 
  • das interkulturelle Zusammenleben fördern. 

Dabei ist auch die Aufnahmegesellschaft Zielgruppe der Projektförderung, insbesondere mit Blick auf den Themenbereich interkulturelle Öffnung.
Das Bundesprogramm hat folgende Ziele:

  • Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten, 
  • gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben und 
  • Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz von Zugewanderten und Einheimischen.

Mit einer Förderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie als Verein, Verband, gemeinnützige Organisation oder Kommune ein Integrationsprojekt für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren durchführen. Damit das BAMF prüfen kann, ob für Sie eine Förderung in Frage kommt, müssen Sie eine Interessenbekundung gemäß den Anforderungen der jeweils aktuellen Ausschreibung einreichen.

Erforderliche Unterlagen

Für Interessenbekundungen:

  • Titelblatt
  • Projektskizze
  • Finanzierungsplan

Für formelle Anträge:

  • Vorhabenbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • rechtskräftiger Antrag gemäß jeweiliger Ausschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
  • Freistellungsbescheid, wenn zutreffend
  • Erklärung über das Nichtvorliegen einer Insolvenz
  • Erklärung über das Nichtvorliegen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
  • Auszug aus dem Vereins oder Handelsregister
  • Satzung des Vereins oder der (g)GmbH, beziehungsweise Geschäftsordnung

Voraussetzungen

  • Sie sind gemeinnützige juristische Personen, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können dies durch einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen. 
  • Sie haben eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachweisen können. 
  • Sie können Ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, zum Beispiel über einen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts.
  • Dem BAMF müssen ausreichend Haushaltsmittel für eine Förderung zur Verfügung stehen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung eines Projekts im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der der Internetseite des Bundesportals oder auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Sofern aktuell eine Ausschreibungsfrist läuft, können Sie eine Interessenbekundung für die Durchführung eines Projekts einreichen.
  • Bei positiver Entscheidung können Sie über das Portal "easy-Online" einen formellen Antrag für die Förderung stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Jährliche Ausschreibung, Förderbeginn zu Beginn des nächsten Jahres

Frist

Die Fristen sind in der aktuellen Ausschreibung genannt und können variieren. Die Ausschreibungen werden in der Regel im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jugendlichen und erwachsenen Zuwanderinnen und Zuwanderern
  • Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" richten sich an
    • Zugewanderte und Menschen mit Migrationshintergrund ab 12 Jahren sowie
    • an die Aufnahmegesellschaft.
  • Zentrale Ziele des Programms:
    • Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz  
    • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
    • Stärkung des interkulturellen Zusammenlebens
  • antragsberechtigt sind gemeinnützige, juristische Personen und Gebietskörperschaften:
    • Vereine,
    • Verbände,
    • Vertriebeneneinrichtungen,
    • Kirchen,
    • gGmbH,
    • Kommunen;
  • Anträge können nach den jeweils gültigen Ausschreibungsfristen gestellt werden, in der Regel wird im 1. oder 2. Quartal zur Abgabe von Interessenbekundungen aufgerufen
  • die Maßnahmen können in der Regel für eine Laufzeit von 3 Jahren als Anschubfinanzierung gefördert werden
  • die Förderung erfolgt als Zuwendung zur Projektförderung
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung
  • nicht antragsberechtigt sind:
    • natürliche Personen und
    • Landes- oder Bundesbehörden
  • institutionelle Förderungen oder langfristige Förderungen wiederkehrender Zwecke sind nicht möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden