Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Fahrtkostenzuschuss Gewährung

Bund 99011030080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99011030080000

Leistungsbezeichnung

Fahrtkostenzuschuss Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Fahrtkostenzuschuss für Integrationskurse beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Pauschale (Synonym), Integrationskursverordnung (Synonym), ÖPNV (Synonym), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Synonym), Mindestentfernung (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Fahrtkosten (Synonym), Entfernung Wohnung Kursort (Synonym), Fahrtkostenzuschuss (Synonym), Aufenthaltsgesetz (Synonym), Verkehrsverbund (Synonym), Teilnahme (Synonym), Fußweg (Synonym), Sprachkurs (Synonym), BamF (Synonym), Kursträger (Synonym), Anschrift (Synonym), Sprachschule (Synonym), Härtefall (Synonym), Fahrweg (Synonym), Preisstufe (Synonym), Monatsticket (Synonym), Fahrtkostenpauschale (Synonym), Tarif (Synonym), Ticket (Synonym), Kostenbefreiung (Synonym), Zuschuss beantragen (Synonym), Integrationskurs (Synonym), Sozialticket (Synonym), Kurstag (Synonym), Tarifauskunft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)
  • Asyl (1080200)
  • Integration (1080400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Teaser

Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.

Volltext

Integrationskurse in Deutschland helfen Zugewanderten nicht nur dabei, die deutsche Sprache zu lernen, sondern auch, mehr über die Geschichte, Kultur und Rechtsordnung zu erfahren.

Sie können einen Fahrtkostenzuschuss für den Besuch eines Integrationskurses erhalten, wenn Ihre Wohnung mindestens 5 Kilometer vom Kursort entfernt liegt. Es ist zumutbar, dass Sie Strecken unter 5 Kilometer zu Fuß gehen. Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, den Fußweg zum Integrationskursträger, der kleiner als 5 Kilometer ist, zu Fuß zurückzulegen, können Sie durch Vorlage eines ärztlichen Attests einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.

Sie können den Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn Sie die Kosten für den Integrationskurse nicht selbst bezahlen müssen. Sie erhalten entweder einen festen Geldbetrag

  • je Kursabschnitt oder
  • pro Kurstag.

Dies hängt im Wesentlichen davon ab, welches Verkehrsmittel Sie nutzen.  

Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen. Sie erhalten den Fahrtkostenzuschuss in der Regel ab dem Kursabschnitt, der nach Ihrem Antrag beginnt. Eine rückwirkende Auszahlung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist grundsätzlich nicht möglich.

Wenn Sie umziehen oder der Kursort wechselt, müssen Sie in der Regel einen neuen Antrag stellen. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie beziehen eine kursabschnittsbezogene Fahrtkostenpauschale.
  • Sie können nach dem Umzug das gleiche Ticket nutzen.
  • Die Entfernung zum Kursort beträgt weiterhin mehr als 5 Kilometer.

In diesem Fall teilen Sie lediglich dem BAMF Ihre neue Adresse mit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • gegebenenfalls Nachweis zur Kostenbefreiung beziehungsweise Nachweis über den Bezug von
    • Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach SGB II),
    • Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII),
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
    • Leistungen der Arbeitsförderung (Leistungen nach SGB III).
  • gegebenenfalls ärztliches Attest, dass 5 Kilometer Fußweg nicht zumutbar sind
  • gegebenenfalls Nachweis über bestehende Schwerbehinderung
    • Die Schwerbehinderung weisen Sie nach mit:
      • Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent) oder
      • vergleichbarem Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Beeinträchtigung als Schwerbehinderung einzustufen ist

Voraussetzungen

  • Sie können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen, wenn Sie keinen Kostenbeitrag zum Integrationskurs zahlen müssen. Das ist der Fall, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
    • Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach SGB II)
    • Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen der Arbeitsförderung (Leistungen nach SGB III) 
  • Der Fußweg ist über 5 km lang. Sie können aber auch einen Fahrtkostenzuschuss bei einem Fußweg unter 5 km erhalten, wenn Sie den Fußweg vom Wohnort zum Kursort nicht zurücklegen können. Als Nachweis benötigen Sie ein ärztliches Attest.
  • Sie können unabhängig von der Art der Kostenbefreiung einen Fahrtkostenzuschuss beantragen, wenn Sie schwerbehindert sind.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss können Sie online über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.

Online-Antragstellung

  • Sie öffnen den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de und melden sich an mit:
    • der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises,
    • dem elektronischen Aufenthaltstitel,
    • der eID für EU-Bürger oder
    • mit dem ELSTER-Zertifikat Ihres Online-Finanzamtes (via BundID) 
  • Sie füllen den Antrag aus.
  • Laden Sie die geforderten Unterlagen als Scan hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab. 
  • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten per Post oder digital einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Schriftlicher Antrag

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und öffnen Sie das Antragsformular.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • am Bildschirm ausfüllen oder
    • es herunterladen und dann ausfüllen. 
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit den notwendigen Unterlagen per Post an Ihre zuständige Regionalstelle des BAMF.
  • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Bearbeitungsdauer

3 - 30 Tag(e)

Frist

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid entnehmen.

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten, die durch Besuche von Integrationskursen entstehen, ist möglich
  • Anträge können kostenbefreite Teilnehmende eines Integrationskurses stellen, wenn sie Leistungen beziehen:
    • nach SGB II (Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende),
    • Leistungen nach SGB XII (Bezug von Sozialhilfe),
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
    • Leistungen nach SGB III (Leistungen der Arbeitsförderung)
  • ebenso für kostenbefreite Teilnehmende bei Vorliegen einer Schwerbehinderung möglich, unabhängig von der Art der Kostenbefreiung
  • Mindestentfernung von 5 km Fußweg zwischen Wohnort und Kursort notwendig
  • bei Vorliegen eines entsprechenden Attests auch bei Entfernung unter 5 km möglich
  • Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten wird grundsätzlich als Pauschale pro Kursabschnitt gezahlt
  • bei Umzug oder Wechsel des Kursorts muss in der Regel ein neuer Antrag gestellt werden; jedenfalls muss die aktualisierte Adresse mitgeteilt werden
  • neuer Antrag muss nicht gestellt werden, wenn nach dem Umzug weiter das gleiche Ticket genutzt werden kann und die Entfernung zum Kursort weiterhin 5 km beträgt. 
  • Auskunft durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  • Antrag online oder schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden