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Einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses Zulassung

Bund 99011028007000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99011028007000

Leistungsbezeichnung

Einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses Zulassung

Leistungsbezeichnung II

300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Integration (Synonym), DTZ (Synonym), Integrationskursverordnung (Synonym), Sprachniveau B1 (Synonym), Deutsch als Zweitsprache (Synonym), Deutsch (Synonym), Deutsch lernen (Synonym), Wiederholung (Synonym), Sprache lernen (Synonym), Orientierungskurs (Synonym), Sprachkenntnisse (Synonym), Deutschtest (Synonym), DaZ (Synonym), Sprachkurs (Synonym), Berechtigung (Synonym), Aufenthaltsgesetz (Synonym), DaF (Synonym), Deutschkurs (Synonym), Wiederholungskurs (Synonym), B1-Niveau (Synonym), Zertifikat (Synonym), Deutschunterricht (Synonym), Zulassung (Synonym), Sprachkurs wiederholen (Synonym), Integrationsbedürftigkeit (Synonym), BamF (Synonym), Deutsch als Fremdsprache (Synonym), Sprachniveau (Synonym), Deutschkenntnisse (Synonym), Sprachzertifikat (Synonym), Sprachnachweis (Synonym), Neuzuwanderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Zulassung (7)

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)
  • Asyl (1080200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Teaser

Wenn Sie im Abschlusstest Ihres Integrationskurses das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von maximal 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.

Volltext

Haben Sie an einem Integrationskurs teilgenommen und im Abschlusstest "DTZ" das Niveau B1 nicht erreicht? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Um die Unterrichtsstunden wiederholen zu dürfen, müssen Sie Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft und grundsätzlich am Abschlusstest "DTZ" teilgenommen haben. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen schriftlich die Teilnahme.

Wenn Sie Deutsch in einem Alphabetisierungskurs lernen, müssen Sie vorher nicht am Sprachtest teilgenommen haben, um die 300 Stunden wiederholen zu können.

Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden eines Alphabetisierungskurses müssen Sie einreichen:

  • schriftliche Bestätigung des Kursträgers, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent vollständig aufgebraucht haben oder dass Sie sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden.

Voraussetzungen

Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert und in der Abschlussprüfung des Sprachkurses das Sprachniveau B1 GER nicht erreicht.

Für Teilnehmende des Alphabetisierungskurses gilt:

  • Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt.

Kosten

Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Antrag online stellen:

  • Füllen Sie den Online-Antrag auf einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses aus.
  • Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, laden Sie die erforderlichen Nachweise, zum Beispiel über Ihren Bezug von Bürgergeld hoch.
  • Nach Anmeldung über Ihr Nutzerkonto und Bestätigung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels mit PIN oder Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER) können Sie den Antrag online absenden.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

 Antrag per Post:

  • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

Bearbeitungsdauer

3 - 4 Woche(n)

Frist

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.

Hinweise

Den Kostenbeitrag zahlen Sie zu Beginn des Kursabschnittes bei Ihrem Kursträger. Welche Zahlungsarten möglich sind, erfahren Sie von Ihrem Kursträger.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses Zulassung
  • Teilnehmende des Integrationskurses, die den abschließenden Sprachtest "DTZ" nach Ausschöpfung des individuellen Stundenkontingents im Sprachkurs nicht mit dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) bestanden haben, können maximal 300 Unterrichtsstunden wiederholen
  • Teilnehmende beteiligen sich in der Regel an den Kosten, eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und gleichzeitig mit der Zulassung zu beantragen.
  • Auskunft durch: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Antrag muss online oder per Post bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden
  • zuständig: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden