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Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmer)

Bund 99154062000000 Typ 11

Inhalt

Leistungsschlüssel

99154062000000

Leistungsbezeichnung

Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmer)

Leistungsbezeichnung II

Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten

Leistungstypisierung

Typ 11

Begriffe im Kontext

Meldeportal (Synonym), Mindestlohn (Synonym), Meldung (Synonym), Generalzolldirektion (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG allgemeine Rechte und Pflichten (154)

SDG Informationsbereiche

  • Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmer)

Lagen Portalverbund

  • Personal finden (2030100)
  • Personal einstellen (2030200)
  • Grenzüberschreitende Tätigkeit (2070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Handlungsgrundlage

Europäische Richtlinien zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Teaser

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten in Deutschland.

Volltext

Welche Verfahren müssen bei der Entsendung von Mitarbeitern aus einem EU-Land nach Deutschland eingehalten werden?

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen vor der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland in bestimmten Branchen eine Meldung abgeben.

Nähere Informationen gibt es hier.

Welcher Behörde soll die Entsendung gemeldet werden?

Der Arbeitgeber muss die Meldung gegenüber der Generalzolldirektion abgeben.
Die Meldung erfolgt auf dem Mindestlohn-Meldeportal.

Welche Informationen soll die Meldung enthalten?

Eine Übersicht über die Angaben, die die Meldung enthalten muss, findet sich hier.

Diese Angaben werden auf dem Mindestlohn-Meldeportal strukturiert abgefragt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Informationen zu den Verfahrensvorschriften und zu den Arbeitsbedingungen, die Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beachten müssen, wenn sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend in Deutschland beschäftigen, finden sich auf der Webseite des Zolls.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden