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Rechte und Vorschriften für Fälle der grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil

Bund 99154040000000 Typ 11

Inhalt

Leistungsschlüssel

99154040000000

Leistungsbezeichnung

Rechte und Vorschriften für Fälle der grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil

Leistungsbezeichnung II

Grenzüberschreitende Kindesentführung durch einen Elternteil

Leistungstypisierung

Typ 11

Begriffe im Kontext

Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz (Synonym), Brüssel II a-Verordnung (Synonym), Sorgerecht (Synonym), Brüssel II b-Verordnung (Synonym), Haager Übereinkommen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG allgemeine Rechte und Pflichten (154)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Vorschriften für Fälle der grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hier erhalten Sie nähere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil.

Volltext

Grenzüberschreitenden Kindesentführung durch einen Elternteil

Wenn ein Elternteil oder eine andere Person Deutschland mit einem bisher hier lebenden Kind unter Verletzung eines hier geltenden Sorgerechts verlässt, kann der zurückgelassene Elternteil bzw. sonst Sorgeberechtigte seine Rechte auf verschiedene Weise geltend machen. Das gleiche gilt im Fall einer Entführung eines Kindes aus dem Ausland nach Deutschland.

Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den nachfolgenden Rechtsgrundlagen:

  • Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. 1990 II S. 207) 
  • Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in den Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. EU Nr. L 338 S. 1) 
  • Verordnung (EU) Nr. 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in den Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (ABl. EU 2019 Nr. L 178 S. 1 ff.)
  • das Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts -Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz - vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162)

Zentrale Behörde im Sinne der oben genannten Vorschriften ist das Bundesamt für Justiz.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Broschüre des Bundesamtes für Justiz: "Internationale Kindschaftsverfahren

Weiterführender Informationen zum Thema Kindesentführung auf dem Your Europe-Portal.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden