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Dienste, die über die nationalen Notrufnummern (einschließlich 112 und 116) zur Verfügung gestellt werden

Bund 99154034000000 Typ 11

Inhalt

Leistungsschlüssel

99154034000000

Leistungsbezeichnung

Dienste, die über die nationalen Notrufnummern (einschließlich 112 und 116) zur Verfügung gestellt werden

Leistungsbezeichnung II

Nationale Notrufnummern für medizinische Notfälle

Leistungstypisierung

Typ 11

Begriffe im Kontext

Rettungsdienst (Synonym), Notfallnummern (Synonym), 116117 (Synonym), 112 (Synonym), Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

SDG allgemeine Rechte und Pflichten (154)

SDG Informationsbereiche

  • Dienste, die über die nationalen Notrufnummern (einschließlich 112 und 116) zur Verfügung gestellt werden

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Katastrophenhilfe (1160100)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Handlungsgrundlage

Gesetzliche Regelungen zur 116117 finden sich in § 75 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Teaser

Wenn es um die Gesundheit geht, gibt es in Deutschland zwei wichtige Telefonnummern, erstens die Nummer 112 für Notfälle und zweitens die Nummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Welche Nummer in welchem Fall die richtige ist, erfahren Sie hier.

Volltext

Rettungsdienst

Der Rettungsdienst, der über die Nummer 112 zu erreichen ist, ist die professionelle präklinische medizinische Hilfe für Notfallpatienten. Seine Organisation und Ausgestaltung ist Aufgabe der Bundesländer und wird von diesen in Landesgesetzen geregelt. Wichtigster Finanzierungsträger ist die Gesetzliche Krankenversicherung.

Über die Nummer 116117 können Versicherte sog. Terminservicestellen, die von den  Kassenärztlichen Vereinigungen 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche betrieben werden müssen, erreichen. Diese haben Versicherten in Akutfällen, in denen eine kurzfristige Versorgung außerhalb des Rettungsdienstes erforderlich ist, eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene (das kann z. B. eine geöffnete Arztpraxis, eine Bereitschaftsdienstpraxis, die Notfallambulanz eines Krankenhauses oder in geeigneten Fällen auch eine telefonische ärztliche Konsultation sein) zu vermitteln.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden