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Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunkzeugnis Ausstellung

Bund 99109034012000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109034012000

Leistungsbezeichnung

Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunkzeugnis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Die Ausstellung einer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder eines Amateurfunkzeugnisses beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Funkamateur (Synonym), BNetzA (Synonym), Bundesnetzagentur (Synonym), Harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung (Synonym), Amateurfunkdienst (Synonym), Amateurfunk (Synonym), CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung (Synonym), Zeugnis (Synonym), Rufzeichen (Synonym), Amateurfunkzeugnis (Synonym), Prüfung (Synonym), Morsen (Synonym), Prüfungsbescheinigung (Synonym), Amateurfunkprüfung (Synonym), HAREC (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Ausstellung (12)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Mit einer bestandenen Amateurfunkprüfung können Sie eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Amateurfunkprüfung bestanden haben, können Sie eine Prüfungsbescheinigung für Amateurfunkprüfungen beantragen. Die Prüfungsbescheinigung ist gleichzeitig Ihr Amateurfunkzeugnis.

Ihre Amateurfunkprüfung müssen Sie dafür entweder bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) oder bei einer der folgenden, ehemals zuständigen Behörden abgelegt haben:

  • Deutsche Bundespost
  • Bundesamt für Post und Telekommunikation
  • Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Je nach Amateurfunkprüfung, die Sie bestanden haben, erhalten Sie ein Amateurfunkzeugnis für

  • Klasse A oder
  • Klasse E

Wenn Sie im Rahmen einer Prüfung Fähigkeiten im Geben und Hören von Morsezeichen nachgewiesen haben, kann die BNetzA Ihnen dies in Ihrer Prüfungsbescheinigung bescheinigen.

CEPT-Novice-Lizenz und HAREC

Zusätzlich zu Ihrer Prüfungsbescheinigung können Sie auch eine CEPT-Novice-Lizenz und das HAREC beantragen. Mit diesen Lizenzen können Sie Amateurfunkgenehmigungen im Ausland beantragen, wenn Sie sich im jeweiligen Land nur vorübergehend aufhalten und nicht dauerhaft leben.

Eine CEPT-Novice-Lizenz nach dem ERC-Report 32 erhalten Sie, wenn Sie folgende Amateurfunkprüfungen bestanden haben:

  • Klasse E oder
  • Klasse 3.

Ein Harmonised Amateur Radio Examination Certificate (HAREC), also ein international harmonisiertes Amateurfunkzeugnis gemäß CEPT-Empfehlung T/R 61-02, wird Ihnen auf Antrag ausgestellt, wenn Sie eine der folgenden Amateurfunkprüfungen bestanden haben:

  • Klasse A,
  • Klasse B,
  • Klasse C,
  • Klasse 1 oder
  • Klasse 2

Bitte beachten Sie: Haben Sie Ihre Amateurfunkprüfung in einem anderen Land abgelegt, müssen Sie dort die Bescheinigung beantragen. Sollten Sie nur Teile der Amateurfunkprüfung bei einer Behörde in Deutschland abgelegt haben, kann die BNetzA Ihnen auch nur diese Prüfungsteile bescheinigen.

Hinweis: Falls Sie keine Zulassung zum Amateurfunkdienst besitzen und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bereits abgelaufen sind, können Hinweise auf eine erfolgreich abgelegte Prüfung erforderlich sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Gegebenenfalls Hinweise auf eine erfolgreich abgelegte Prüfung, zum Beispiel
    • eine Mitteilung über die bestandene Amateurfunkprüfung von einer zuständigen deutschen Behörde,
    • eine ungültig gemachte frühere Amateurfunkgenehmigung oder
    • ein Sie betreffender Eintrag in einer früheren Rufzeichenliste.

Voraussetzungen

Sie haben eine Amateurfunkprüfung bei der BNetzA oder einer früheren zuständigen deutschen Behörde erfolgreich abgelegt.

Kosten

Gebühr: 16€
Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag auf Ausstellung einer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Die Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung können Sie online oder formlos per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • Ihre Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.
     

Antrag per E-Mail oder Post:

  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag entweder per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • Ihre Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunkzeugnis Ausstellung
  • Personen, die erfolgreich eine Amateurfunkprüfung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) oder einer Vorgängerbehörde abgelegt haben, erhalten auf Antrag eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis.
  • k´mit einer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann beantragt werden:
    • Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland,
    • gegebenenfalls Amateurfunkgenehmigung im Ausland
  • Kosten: 16,00 EUR
  • zuständig: Bundesnetzagentur (BNetzA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden