Anzeige eines Instituts i.S.d. KWG über Vollzug, Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, einen Geschäftsleiter zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen und diese Absicht vollzogen, aufgegeben oder geändert haben, müssen Sie die BaFin informieren.
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung
- der Zuverlässigkeit,
- der fachlichen Eignung
- und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben
der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.
Sie möchten die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts informieren:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
- Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
- Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.
- Anzeige eines Instituts i.S.d. KWG über Vollzug, Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: unterschiedlich, fallabhängig
- Zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Deutsche Bundesbank
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein