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Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mitteilung

Bund 99158001101000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99158001101000

Leistungsbezeichnung

Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mitteilung

Leistungsbezeichnung II

Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Vorzeitige Altersrente (Synonym), Alterssicherung Landwirte (Synonym), Landwirtschaftliche Alterskasse (Synonym), Rentenhöhe (Synonym), SVLFG (Synonym), Rentenauskunft (Synonym), Auskunft (Synonym), Altersrente (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Altersvorsorge (1180100)
  • Rente (1180200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Sie sind oder waren in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert  und benötigen eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.

Volltext

Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:

  • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
  • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
  • Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
  • Hinweise und Informationen zu
    • den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
    • zur Rentenantragstellung,
    • zu Hinzuverdiensten,
    • zum Versicherungsverlauf,
    • zur Besteuerung,
    • zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
    • zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung. 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen. Oder Sie fordern die Auskunft formlos per Post, per E-Mail oder telefonisch an. 

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
  • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
  • Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
  • Die Auskunft erhalten Sie online über Ihr Versicherten-Postfach oder per Post.

Wenn Sie die Rentenauskunft per Post oder per E-Mail anfordern wollen:

  • Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
  • Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.

Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:

  • Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
  • Teilen Sie Ihren Wunsch nach einer Rentenauskunft mit.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.

Bearbeitungsdauer

7 Werktag(e)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.

Kurztext

  • Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mitteilung
  • Rentenauskunft können Versicherte jederzeit bei der Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) anfordern
  • Rentenauskunft informiert
    • über die bisher zurückgelegten Versicherungszeiten
    • über die zu erwartende Höhe der Regelaltersrente beziehungsweise der vorzeitigen Altersrente
  • ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft über die zu erwartende Regelaltersrente
  • zuständig: Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden