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Beratung der Künstlersozialkasse für nicht angemeldete Unternehmen Durchführung

Bund 99107093058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107093058000

Leistungsbezeichnung

Beratung der Künstlersozialkasse für nicht angemeldete Unternehmen Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Ausgleichsvereinigung (Synonym), Geringfügigkeit (Synonym), Verwerter (Synonym), Künstlersozialversicherungsgesetz (Synonym), Bemessungsgrundlage (Synonym), Entgeltbegriff (Synonym), Unternehmen (Synonym), Geringfügigkeitsgrenze (Synonym), Meldebogen (Synonym), Abgabehöhe (Synonym), Künstler (Synonym), Publizistische Tätigkeit (Synonym), Typische Verwerter (Synonym), Generalklausel (Synonym), Auskunft und Beratung (Synonym), Künstlersozialkasse (Synonym), Künstlerische Tätigkeit (Synonym), Nebenkosten (Synonym), Abgabepflicht dem Grunde nach (Synonym), Anmelde- und Erhebungsbogen (Synonym), Eigenwerber (Synonym), Künstlersozialabgabe (Synonym), Abgabepflicht der Höhe nach (Synonym), Beraten (Synonym), Vorauszahlung (Synonym), Publizist (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Finanzierungs- und Förderberatung (2060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Teaser

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.  

Volltext

Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 

Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 

Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht, 
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.  
   

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.

Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine 
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

Frist

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

 Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
 

Kurztext

  • Beratung der Künstlersozialkasse für nicht angemeldete Unternehmen Durchführung  
  • Gründe, Finanzierung, Zuständigkeiten
  • Hinweise zum Ausfüllen des Anmelde- und Erhebungs- / Meldebogens
  • Gesetzesnovellen 2007 / 2015
  • Kunst- / Publizistenbegriff 
  • abgabepflichtige Unternehmer / Verwerter
  • abgabepflichtige Entgelte / Bemessungsgrundlage  
  • Honorare / Nebenkosten
  • abgabefreie Entgelte (z. B. GmbH, Reisekosten)
  • Praxisbeispiele
  • Folgen der Abgabepflicht
  • Melde- / Aufzeichnungs- / Vorlagepflichten
  • Verfahren
  • Ausgleichsvereinigung
  • zuständig: Künstlersozialkasse (KSK)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein