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Betriebsprüfung durch Deutsche Rentenversicherung Prüfung

Bund 99107089029000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107089029000

Leistungsbezeichnung

Betriebsprüfung durch Deutsche Rentenversicherung Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Ergebnis einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Zahlungsabwicklung (Synonym), Zahlungsrückstand (Synonym), Guthabenerstattung (Synonym), Künstlersozialversicherung (Synonym), Künstlersozialabgabe (Synonym), Künstlersozialkasse (Synonym), KSK (Synonym), Abgabenummer (Synonym), Betriebsprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Prüfung (29)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn die Deutsche Rentenversicherung Sie oder Ihr Unternehmen geprüft hat, übernimmt die Künstlersozialkasse das Ergebnis dieser Prüfung.

Volltext

Spätestens alle 4 Jahre erfolgt in Unternehmen mit abhängig Beschäftigten in der Regel eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Prüfung betrifft die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Meldepflichten sowie Ihre rechtzeitigen und vollständigen Beitragszahlungen. Nicht nur die Deutsche Rentenversicherung kann Sie prüfen, sondern auch die Künstlersozialkasse (KSK).
Die KSK übernimmt das Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung. Die KSK passt Ihr Abgabekonto entsprechend an.
Die KSK kontrolliert nach der Prüfung, ob Sie möglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Falls Sie nicht bei der KSK erfasst waren, werden Sie unter einer Abgabenummer registriert.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Sie haben von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid über die Feststellung Ihrer Abgabepflicht oder über eine Änderung der Künstlersozialabgabe erhalten.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Deutsche Rentenversicherung informiert die KSK über Ihre festgestellte Abgabepflicht oder die Höhe der Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK übernimmt das Prüfergebnis zu Ihrem Unternehmen.
  • Sie erhalten von der KSK zum Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung keinen Bescheid und keine Zahlungsaufforderung. Ihre Zahlungsverpflichtung sowie die Zahlungsfrist ergeben sich gegebenenfalls aus dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
    • Überweisen Sie das Geld in diesem Fall an die KSK. Die Kontodaten stehen im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
    • Sollte Ihr aktueller Zahlungsrückstand von der Zahlungsaufforderung des Bescheides der Deutschen Rentenversicherung abweichen, erhalten Sie von der KSK eine entsprechende Information.
  • Die KSK kontrolliert, ob Sie Ihrer Zahlungspflichten aus dem Prüfbescheid nachkommen.
  • Ein entstandenes Guthaben wird Ihnen in der Regel umgehend erstattet.
  • Sofern der Prüfzeitraum nicht zum 31.12. des letzten Jahres endet, erhalten Sie von der KSK in der Regel einen Meldebogen für die Jahre, für die bisher keine Meldung vorliegt.
  • Sollte der Prüfzeitraum wegen Ihrer Betriebsaufgabe vorzeitig enden, fordert die KSK keine fehlenden Entgeltmeldungen an.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel 5 bis 8 Tage

Frist

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Betriebsprüfung durch Deutsche Rentenversicherung Prüfung
  • Die Deutsche Rentenversicherung kann Betriebe prüfen. Die Künstlersozialkasse übernimmt das Ergebnis der Prüfung.
    • Vergabe einer Abgabenummer für bisher nicht erfasste Unternehmen
    • schriftliche Kontoübersicht bei abweichendem Zahlungsrückstand
    • Zahlungsabwicklung nur über die Künstlersozialkasse
    • Guthabenerstattung erfolgt unaufgefordert
    • kein zusätzlicher Bescheid von der Künstlersozialkasse
  • zuständig: Künstlersozialkasse (KSK)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein