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Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte Künstler oder Publizisten Durchführung

Bund 99107080058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107080058000

Leistungsbezeichnung

Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte Künstler oder Publizisten Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Anmelden (Synonym), Künstlersozialversicherungsgesetz (Synonym), Künstlersozialkasse (Synonym), Anmeldefragebogen (Synonym), Künstlersozialversicherung (Synonym), Beratung (Synonym), KSVG (Synonym), Auskunft (Synonym), KSK (Synonym), Beraten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Sozialabgaben (1060300)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Teaser

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.

Volltext

Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person müssen Sie sich unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen.
Bei Bedarf können Sie die KSK kontaktieren. Die KSK

  • informiert Sie über die Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
  • klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Versicherung auf und
  • berät Sie bei der Anmeldung.

Darüber hinaus berät Sie die KSK auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:

  • Ist die Künstlersozialversicherung eine Pflichtversicherung?
  • Wie können Sie sich über die KSK versichern?
  • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
  • Sind Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig?
  • Wie hoch sind die Beiträge und Kosten?
  • Welche Leistungen erbringt die KSK?
  • Welche Vorteile hat die KSK?
  • Gibt es Sonderregelungen für Berufsanfänger?
  • Können Sie nebenbei noch eine andere selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung ausüben?
  • Wann können Sie sich als Student über die KSK versichern?
  • Können Sie eine private Krankenversicherung wählen?
  • Wann und wie können Sie sich bei der KSK anmelden?

Künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen. Ein Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanzieren die andere Beitragshälfte.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als künstlerisch oder publizistisch selbständige tätige Person angemeldet.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie die KSK:

  • Stellen Sie der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder
  • fordern Sie per E-Mail Informationen zur Künstlersozialversicherung an.
  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren.

Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

Frist

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte Künstler / Publizisten Durchführung
  • Themen der Beratung:
    • Gründe für eine Versicherung
    • Finanzierung und Zuständigkeiten
    • Hinweise zum Anmeldefragebogen
    • Versicherungsvoraussetzungen
    • Kunst- / Publizistenbegriff
    • Berufsanfängerstatus
    • voraussichtliches Arbeitseinkommen / Mindesteinkommen
    • Versicherung trotz Arbeitslosengeld / Nebenjob / Studentenstatus
    • Versicherungs- / Beitragsfreiheit
    • Gestaltungs- / Wahlmöglichkeiten in der Krankenversicherung
    • Private Krankenversicherung
    • Beitrags- / Zuschussberechnung
    • Künstlersozialabgabe
  • zuständig: Künstlersozialkasse (KSK)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein