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Künstlersozialversicherung Änderung der beruflichen Situation (Inland)

Bund 99107071011001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107071011001

Leistungsbezeichnung

Künstlersozialversicherung Änderung der beruflichen Situation (Inland)

Leistungsbezeichnung II

Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse melden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Künstlersozialkasse (Synonym), zweite selbständige Tätigkeit (Synonym), Arbeitslosigkeit (Synonym), Bundesfreiwilligendienst (Synonym), KSK (Synonym), Untersuchungshaft (Synonym), Arbeitslosengeld (Synonym), Gefängnisaufenthalt (Synonym), Arbeitslosengeld II (Synonym), Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Synonym), Student (Synonym), Wehrübung (Synonym), Bürgergeld (Synonym), Studentin (Synonym), andere selbständige Tätigkeit (Synonym), Wehrdienst (Synonym), Rentenversicherung als Handwerker (Synonym), Beamtenverhältnis (Synonym), Minijob (Synonym), unständige Beschäftigung (Synonym), Versicherung als Landwirtin (Synonym), abhängige Beschäftigung (Synonym), geringfügige Beschäftigung (Synonym), Beihilfeanspruch (Synonym), Nebenjob (Synonym), Geringfügige Beschäftigung (Synonym), Versicherung als Landwirt (Synonym), Studium (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Änderung (11)

Verrichtungsdetail

der beruflichen Situation (Inland)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Sozialabgaben (1060300)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.

Volltext

Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. 
Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorrangig anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse umgehend mitteilen. 
Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse haben können: 

  • abhängige Beschäftigungen
  • Arbeitslosengeldbezug
  • Bürgergeldbezug
  • andere selbständige Tätigkeiten oder Gewerbeeinkünfte
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • Tätigkeiten in der Landwirtschaft
  • Aufnahme eines Studiums
  • Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise Wehrdienst
  • Beamtenverhältnis

Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Künstlersozialkasse.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular
  • Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.

Voraussetzungen

  • Sie müssen grundsätzlich in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt sein.
  • Außerdem haben Sie zum Beispiel:
    • eine abhängige Beschäftigung aufgenommen, beendet oder verlängert,
    • eine Bewilligung, Verlängerung, Aufhebung oder Beendigung von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten,
    • eine andere selbstständige Tätigkeit aufgenommen oder beendet,
    • eine Tätigkeit als Landwirtin oder Landwirt oder Handwerkerin oder Handwerker aufgenommen oder beendet,
    • sich als Studentin oder Student immatrikuliert oder exmatrikuliert,
    • eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis aufgenommen oder beendet,
    • eine Haftstrafe angetreten,
    • eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes beziehungsweise Wehrdienstes aufgenommen oder beendet.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Künstlersozialkasse online oder per Post über Ihre berufliche Änderung informieren.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. 
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument, um sich anzumelden. 
  • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um die Online-Mitteilung auszufüllen. 
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
  • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
  • Anschließend machen Sie nähere Angaben zu Ihrem Anliegen und laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.

Mitteilung per Post:

  • Wenn Sie die Aufnahme oder das Ende einer abhängigen Beschäftigung mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme / das Ende einer abhängigen Beschäftigung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Wenn Sie den Bezug oder das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld oder von Bürgergeld mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über den Bezug / das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I, und II bzw. Bürgergeld" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Wenn Sie die Aufnahme oder die Beendigung eines Studiums mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme / Beendigung eines Studiums" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Wenn Sie die Aufnahme einer selbständigen nicht künstlerischen oder nicht publizistischen Tätigkeit beziehungsweise die Anmeldung eines solchen Gewerbes mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme einer selbständigen nicht künstlerischen/nicht publizistischen Tätigkeit" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Wenn Sie die Aufgabe einer selbständigen nicht künstlerischen oder nicht publizistischen Tätigkeit beziehungsweise die Abmeldung eines solchen Gewerbes mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufgabe einer selbständigen nicht künstlerischen/nicht publizistischen Tätigkeit bzw. die Abmeldung des Gewerbes" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Alle anderen Änderungen Ihrer beruflichen Situation teilen Sie bitte formlos mit.
  • Geben Sie dabei bitte immer auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Unterschreiben Sie Ihre formlose Mitteilung beziehungsweise das ausgedruckte PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.

Beantworten Sie mögliche Rückfragen der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und informiert Sie per Post, ob und gegebenenfalls wie sich Ihr Versicherungsstatus ändert. 

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen und davon, ob die Künstlersozialkasse Ihre Krankenkasse aus rechtlichen Gründen in die Prüfung einbinden muss.

Frist

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Nicht alle Mitteilungen zu beruflichen Änderungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen. 

Kurztext

  • Künstlersozialversicherung Änderung der beruflichen Situation (Inland)
  • bestimmte berufliche Umstände, die neben der erwerbsmäßigen selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit eintreten, können Auswirkungen auf die bestehende Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse haben, dazu gehören zum Beispiel:
    • abhängige Beschäftigungen
    • Arbeitslosengeldbezug
    • Bürgergeldbezug
    • andere selbständige Tätigkeiten oder Gewerbeeinkünfte
    • Beteiligungen an Unternehmen
    • Tätigkeiten in der Landwirtschaft
    • Aufnahme eines Studiums
    • Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise Wehrdienst
    • Beamtenverhältnis
  • die hier aufgezählten beruflichen Umstände sind nicht abschließend, für eine Beratung sollte sich die betroffene Person direkt an die Künstlersozialkasse wenden
  • zuständig: Künstlersozialkasse
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden