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ATLAS Internet-Versandanmeldung im Rahmen des Unionsversandverfahrens Überwachung

Bund 99122011028000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99122011028000

Leistungsbezeichnung

ATLAS Internet-Versandanmeldung im Rahmen des Unionsversandverfahrens Überwachung

Leistungsbezeichnung II

Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anmelden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

ATLAS-Ausfuhr (Synonym), Ausfuhranmeldung (Synonym), Unionsversandverfahren (Synonym), ATLAS (Synonym), ELSTER (Synonym), Ausfuhr (Synonym), Versandverfahren (Synonym), Warenversand (Synonym), Zoll (Synonym), Unionsversand (Synonym), Export (Synonym), Elster (Synonym), Import (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Überwachung (28)

SDG Informationsbereiche

  • Zollverfahren für Einfuhren und Ausfuhren gemäß dem Zollkodex der Union

Lagen Portalverbund

  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Teaser

Wenn Sie in der EU zollrelevanten Handel treiben und das Unionsversandverfahren nutzen wollen, müssen Sie am automatisierten Zollabwicklungssystem ATLAS teilnehmen und Ihren Warenversand beim Zoll anmelden. Dazu können Sie eine Internetplattform des Zolles nutzen.

Volltext

Um den kommerziellen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten weitgehend automatisiert abzuwickeln, hat die Zollverwaltung bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) eingeführt. Mit ATLAS wird der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.

Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.

Damit Sie Ihre Waren einfacher über ATLAS in das Unionsversandverfahren überführen können, hat der deutsche Zoll eine Internetplattform eingerichtet. Mit dieser können Sie die Daten Ihrer Zollanmeldung hinterlegen und an die Zollverwaltung übermitteln.

Sie müssen allerdings beachten: Ihre Zollanmeldung wird erst dann rechtlich wirksam, wenn Sie sie - zusätzlich zur Internet-Versandanmeldung - ausgedruckt und unterschrieben bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN)

Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Voraussetzungen

Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen

  • Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen;
  • einen aktiven Zugang zum IT-Verfahren "ATLAS Versand" haben beziehungsweise einen Dienstleister damit beauftragen.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Um den Versand Ihrer Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Internetplattform des Zolles zur ATLAS Internet-Versandanmeldung auf, folgen Sie den Anweisungen und füllen Sie das Formular vollständig aus. 
  • Klicken Sie auf "IVA abschließen". Sie erhalten die Auftragsnummer als Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung der Daten Ihrer Internet-Versandanmeldung.
  • Drucken Sie die Internet-Versandanmeldung zweifach aus und unterschreiben Sie sie.
  • Legen Sie die unterschriebene Internet-Versandanmeldung und die Auftragsnummer der zuständigen Abgangszollstelle vor. Erst der unterschriebene IVA-Ausdruck ist eine schriftliche Versandanmeldung und muss von der Zollstelle entgegengenommen werden. 
  • Halten Sie die für die Überführung in das Versandverfahren notwendigen Unterlagen bereit, für etwaige Nachprüfungen des Zolles.

Bearbeitungsdauer

Ihre Internet-Versandanmeldung wird so schnell wie möglich bearbeitet.

Frist

Sie müssen die ausgedruckte und unterschriebene Internet-Versandanmeldung innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Zollamt einreichen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • ATLAS Internet-Versandanmeldung im Rahmen des Unionsversandverfahrens Überwachung 
  • Waren können über ATLAS in das Unionsversandverfahren überführt werden
  • Zoll bietet Internetplattform zur Einreichung von Versandanmeldungen 
  • Internet-Versandanmeldung wird grundsätzlich erst dann rechtlich wirksam, wenn sie zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt wird
    • Frist hierfür: 30 Tage nach Abschluss der Internet-Versandanmeldung
  • zuständig: Generalzolldirektion (GZD)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: ja 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein