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Stromsteuer Gewährung Entlastung für bestimmte Verfahren und Prozesse sowie Unternehmen, für Unternehmen, in Sonderfällen

Bund 99102026080001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102026080001

Leistungsbezeichnung

Stromsteuer Gewährung Entlastung für bestimmte Verfahren und Prozesse sowie Unternehmen, für Unternehmen, in Sonderfällen

Leistungsbezeichnung II

Entlastung von der Stromsteuer für Unternehmen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Erstattung (Synonym), Stromsteuerverordnung (Synonym), Produzierendes Gewerbe (Synonym), Elektrolyse (Synonym), Chemische Reduktion (Synonym), Nutzenergie (Synonym), Forstwirtschaft (Synonym), Betriebliche Zwecke (Synonym), Metallurgische Verfahren (Synonym), Stromlieferant (Synonym), Steuer (Synonym), Mineralogische Verfahren (Synonym), Stromsteuerentlastung (Synonym), Prozesse und Verfahren (Synonym), Steuerentlastung (Synonym), Erlass (Synonym), Stromsteuer (Synonym), Stromversorgungsunternehmen (Synonym), Stromsteuergesetz (Synonym), Landwirtschaft (Synonym), Vergütung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Gewährung (80)

Verrichtungsdetail

Entlastung für bestimmte Verfahren und Prozesse sowie Unternehmen, für Unternehmen, in Sonderfällen

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Teaser

Wenn Sie versteuerten Strom zu betrieblichen Zwecken entnommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung geltend machen. Diese müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Volltext

Ihr Unternehmen kann eine vollständige oder teilweise Entlastung von der Stromsteuer für bereits versteuerten Strom erhalten. Diese Entlastung müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Eine Entlastung enthalten Sie unter anderem als

  • produzierendes Gewerbe für
    • Elektroanalyse
    • chemische Reduktionsverfahren
    • Metallerzeugung und -bearbeitung
    • die Herstellung von Glas und Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, Erzeugnissen aus Beton, Gips oder Zement oder Waren aus Graphit
  • produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft für nachweislich versteuerten Strom, den Sie für betriebliche Zwecke entnommen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entlastung der Stromsteuer für Unternehmen:
    • "Steuerentlastung nach § 9a StromStG" (Vordruck 1452) oder
    •  "Steuerentlastung nach § 9b StromStG" (Vordruck 1453)  
  • Folgende Unterlagen müssen Sie gegebenenfalls einreichen:
    • Formular 1402 Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten
    • Betriebserklärung
    • Formular 1139 "Staatliche Beihilfen"
    • Formular 1456 "Selbsterklärung des Nutzers von Nutzenergie" (muss für jedes nutzende Unternehmen abgegeben werden)
    • eine Aufstellung, in der die für die Nutzenergieerzeugung entnommenen Strommengen den anderen Unternehmen jeweils zugeordnet werden

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft.
  • Sie haben für den zu entlastenden Strom nachweislich Steuern bezahlt.
  • Sie haben den Strom einer Zweckbestimmung oder Verwendung zugeführt, die nach dem Stromsteuergesetz entlastungsfähig ist.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Online-Anmeldung:

  • Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
  • Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
  • Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden Sie dieses direkt ab.
  • Ihr zuständiges Hauptzollamt prüft die von Ihnen gemachten Angaben.
  • Wenn keine Beanstandungen festgestellt werden, erfolgt die Überweisung der selbst berechneten Steuerentlastung.
  • Im Falle einer abweichenden Steuerfestsetzung erhalten sie außer der Überweisung der Steuerentlastung einen Steuerbescheid.

Schriftliche Anmeldung:

  • Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
  • Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
  • Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular digital aus, drucken es aus, und senden Sie dieses per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
  • Die weiteren Schritte verlaufen so wie bei der Online-Anmeldung

Bearbeitungsdauer

1 - 182 Tag(e)

Frist

Ihr Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde, beim örtlich zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Stromsteuer Gewährung Entlastung für bestimmte Verfahren und Prozesse sowie Unternehmen, für Unternehmen, in Sonderfällen
  • Steuerentlastung für Unternehmen
  • Gewährung der Entlastung von der Stromsteuer
    • für bestimmte Verfahren und Prozesse bei der Herstellung und Bearbeitung von Waren und Erzeugnissen
    • für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen
  • Antrag muss schriftlich oder online gestellt werden
  • zuständig: örtlich zuständiges Hauptzollamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare