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Erklärung des Verzichts von Anbietern auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen Prüfung

Bund 99102067029000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102067029000

Leistungsbezeichnung

Erklärung des Verzichts von Anbietern auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" bzw. "Rürup") erstellen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Rürup (Synonym), zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Synonym), zusätzliche Altersvorsorge (Synonym), Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), Altersvorsorgeverträge (Synonym), Basisrentenverträge (Synonym), Altersvorsorgevertrag (Synonym), Riester (Synonym), Basisrentenvertrag (Synonym), BZSt (Synonym), zertifizierte Basisrentenverträge (Synonym), Verzichtserklärung (Synonym), Altersvorsorge (Synonym), Zertifizierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Prüfung (29)

SDG Informationsbereiche

  • Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Wenn Sie für die Zukunft auf die Zertifizierung eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrages verzichten wollen, können Sie einen entsprechenden Verzicht erklären.

Volltext

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen zuständig.

Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen die entsprechenden Zertifizierungskriterien erfüllen, um eine steuerliche Förderung erhalten zu können. Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen können mit einer Verzichtserklärung für die Zukunft auf die Zertifizierung verzichten.

Der Verzicht wird mit dem Datum seiner Wirksamkeit im Bundes-steuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.

Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag auf Grundlage eines Zertifikats abgeschlossen, bevor der Verzicht zu diesem Zertifikat wirksam wurde, bleibt der Vertrag in vollem Umfang förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben die vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters gegenüber den Bestandskunden bestehen.

Ihre Erklärung geben Sie schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) ab.

Hinweis:

Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich.
 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Eine Verzichtserklärung für die Zukunft können abgeben:

  • Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen den Verzicht schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) erklären.

  • Laden Sie den Antrag von der Internetseite des BZSt herunter.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den Antrag per Post an die Zertifizierungsstelle des BZSt.
  • Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
  • Sie bekommen per Post eine schriftliche Bestätigung Ihres Verzichts.
  • Die Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen wird zu einem vom Anbieter bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt frühestens mit Eingang bei der Zertifizierungsstelle wirksam.
     

Bearbeitungsdauer

  • regelmäßig 1 bis 6 Wochen

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage
     

Kurztext

  • Erklärung des Verzichts von Anbietern auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen Prüfung
  • Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Basisrentenverträgen ("Rürup") durch Vertretungsberechtigten
  • Altersvorsorge- und Basisrentenverträge erhalten nur eine Zertifizierung, wenn sie die entsprechenden Zertifizierungskriterien erfüllen; Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen können mit einer Verzichtserklärung für die Zukunft auf die Zertifizierung verzichten
  • ein Verzicht ist unbeschadet der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters gegenüber seinen Bestandskunden möglich
  • eine Verzichtserklärung abgeben können:
    • Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
  • Erklärungsempfänger: die Verzichtserklärung muss schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abgegeben werden
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung über: die Verzichtserklärung muss schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) des abgegeben werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare:  ja
  • Onlineverfahren möglich:  nein
  • Schriftform erforderlich:  ja
  • Persönliches Erscheinen nötig:  nein