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Änderungsanzeigen zu Altersvorsorgeverträgen Prüfung

Bund 99102065029000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102065029000

Leistungsbezeichnung

Änderungsanzeigen zu Altersvorsorgeverträgen Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Änderungen an zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Anbieterdaten (Synonym), Basisrentenvertrag (Synonym), Rürup-Verträge (Synonym), Riester-Rente (Synonym), Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), Änderung (Synonym), Änderungsanzeige (Synonym), Riester-Verträge (Synonym), Rürup-Rente (Synonym), Altersvorsorge (Synonym), Rürup (Synonym), Vertragsänderung (Synonym), Basisrentenverträge (Synonym), Anbieterwechsel (Synonym), Zertifizierungsstelle (Synonym), zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Synonym), Altersvorsorgevertrag (Synonym), Riester (Synonym), Rente (Synonym), Basisrente (Synonym), BZSt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Prüfung (29)

SDG Informationsbereiche

  • Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Teaser

Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.

Volltext

Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
    • Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
    • In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel
    • Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
    • Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
    • Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.

Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):
    • Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
    • Austauschseiten
  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel:
    • Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    • Handelsregisterauszug
    • aktuelle Anbieterbescheinigung
  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten:
    • aktuelle Anbieterbescheinigung

Voraussetzungen

Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" oder "Rürup") per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

  • Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
  • Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.

Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.

Bearbeitungsdauer

2 - 3 Monat(e)

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Änderungsanzeige zu Altersvorsorgeverträgen Prüfung
  • Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:
    • bei Änderungen an den Vertragsbedingungen
    • beim Wechsel des Anbieters
    • bei Änderung der Anbieterdaten
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung: Änderungsanzeige muss per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden