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Elektronische Anfragen zugelassener Nutzer zur Ermittlung von IdNr oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) Durchführung

Bund 99102064058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102064058000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Anfragen zugelassener Nutzer zur Ermittlung von IdNr oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) anfragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Versicherungen (Synonym), Kirchensteuerabzugsmerkmal (Synonym), Abzugsverpflichtete (Synonym), Steuerliche Identifikationsnummer (Synonym), Abgeltungsteuer (Synonym), Abzugsverpflichtung (Synonym), Steuerportal (Synonym), BZStOnline (Synonym), Bundeszentralamt für Steuern (Synonym), BOP (Synonym), Steuerabzug (Synonym), ELSTER (Synonym), Elster (Synonym), BZSt (Synonym), Religion (Synonym), KiStAM (Synonym), Kirchensteuer (Synonym), Kapitalertragsteuer (Synonym), Banken (Synonym), Kapitalertrag (Synonym), IdNr (Synonym), Religionsgemeinschaft (Synonym), versteuern (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Durchführung (58)

SDG Informationsbereiche

  • Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Auftrag des Einheitlichen Ansprechpartners der Länder (EAP)

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen zum Abzug der Kirchensteuer verpflichtet ist, können Sie für Ihr Unternehmen eine Anfrage zum Kirchensteuerabzugsmerkmal stellen.

Volltext

Für die Einbehaltung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer müssen die Kirchensteuerabzugsverpflichteten, zum Beispiel Banken, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen, ob ihre Kundinnen und Kunden kirchensteuerpflichtig sind.

Für die Anfrage brauchen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der oder des Steuerpflichtigen. Wenn Sie die steuerliche Identifikationsnummer nicht haben, können Sie diese gleichzeitig anfragen.
Ihre Anfrage stellen Sie über das BZSt-Online-Portal (BOP).

Um die Anfrage über das BOP stellen zu können, müssen Sie Ihr Unternehmen vorher dort registrieren. Der Registrierungsprozess kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anfragedatensatz der Gläubigerin oder des Gläubigers der Kapitelerträge

Voraussetzungen

Anfragen können stellen:

  • Kirchensteuerabzugsverpflichtete

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihr Unternehmen auf dem BZSt-Online-Portal (BOP) registrieren.
  • Sie müssen für Ihr Unternehmen einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen.
  • Sie können eine Anfrage nach der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) einer natürlichen Person nur stellen, wenn
    • deren IdNr unbekannt ist und
    • Ihr Unternehmen potenziell Kapitalertragsteuer für diese Person einzubehalten hat.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anfrage zur Ermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) über das BZSt-Online-Portal (BOP) stellen.

  • Sie brauchen zuerst ein Zertifikat für das BOP.
    • Rufen Sie dazu über die die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) den Antrag auf Registrierung online auf.
    • Füllen Sie den Antrag online aus und drucken Sie ihn aus.
    • Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post an das BZSt.
  • Das BZSt übermittelt Ihnen dann per Post eine Anleitung zur Aktivierung Ihres BOP-Kontos.
  • Folgen Sie den Anweisungen und aktivieren Sie Ihr BOP-Konto auf dem BOP.
    • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
  • Danach müssen Sie über das BOP einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen. Füllen Sie den Antrag online aus.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie per Post vom BZSt Ihre Zulassungsnummer. Diese brauchen Sie für die KiStAM-Anfrage.
  • Sie können jetzt über das BOP KiStAM-Anfragen stellen. Wenn Ihnen die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der abzufragenden Person unbekannt ist, wählen Sie die kombinierte Anfrage "IdNr.-Recherche und KiStAM-Anfrage" aus.
  • Füllen Sie den Antrag online im BOP aus und versenden Sie ihn elektronisch über das BOP.
  • Sie erhalten dann eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über Ihr Postfach in Ihrem BOP-Konto.

Bearbeitungsdauer

  • für die Aktivierung des BOP-Kontos:  1 bis 3 Wochen
  • für die Zulassung zum Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: 1 bis 2 Wochen
  • für die Rückmeldung zur KiStAM-Anfrage: 1 bis max. 3 Tage

Frist

Für das Folgejahr maßgebliche Regelabfragen (§ 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 sowie Satz 1 EstG) sind im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober zu stellen. Andere Abfragen, wie Anlassabfragen, zum Beispiel bei Begründung der Geschäftsbeziehung, können jederzeit gestellt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen Nichtzulassung zum Verfahren
  • finanzgerichtliche Klage

Kurztext

  • Elektronische Anfragen zugelassener Nutzer zur Ermittlung von IdNr oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) Durchführung
  • steuerliche Identifikationsnummer oder Kirchensteuerabzugsmerkmal anfragen, um Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer abzuführen
  • Anfragen können stellen: Kirchensteuerabzugsverpflichtete
  • Organisationen mit der Verpflichtung Kapitalertragsteuer für ihre Kunden einzubehalten, müssen die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer abführen
  • um eine Kirchensteuerpflicht zu ermitteln, fragen Abzugsverpflichtete beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit aller Kunden, Gesellschafter oder Mitglieder an
  • für die Anfrage brauchen die Abzugsverpflichteten die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) des Steuerpflichtigen
  • die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) kann gleichzeitig mit dem Kirchensteuerabzugsmerkmal angefragt werden
  • Auskunft durch: Steuerliches Info-Center (SIC) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
  • Anfrage über: Anfrage muss über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt-Online-Portal, BOP) gestellt werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja