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Antrag Projektförderung im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes authorization für Projekte zur Erforschung und Vermittlung von Kultur und Geschichte der Regionen des östlichen Europas

Bund 99148036017001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148036017001

Leistungsbezeichnung

Antrag Projektförderung im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes authorization für Projekte zur Erforschung und Vermittlung von Kultur und Geschichte der Regionen des östlichen Europas

Leistungsbezeichnung II

Förderung für Projekte zur kulturellen Vermittlung und des Erhalts von Kulturgut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Westpreußen (Synonym), Jugendarbeit (Synonym), Südosteuropa (Synonym), deutsche Siedlungsgebiete (Synonym), BKGE (Synonym), kulturelle Begegnung (Synonym), BKM (Synonym), Osteuropa (Synonym), Ostpreußen (Synonym), Posen (Synonym), deutsche Kultur (Synonym), Restaurierung (Synonym), digitale Rekonstruktion (Synonym), kultureller Austausch (Synonym), kulturelles Erbe (Synonym), Kulturdenkmal (Synonym), Kulturguterhalt (Synonym), Bildungsarbeit (Synonym), Deutsches Reich (Synonym), Kulturvermittlung (Synonym), deutsches Kulturerbe (Synonym), Schlesien (Synonym), kulturelle Vermittlung (Synonym), Substanzerhaltung (Synonym), Ostbrandenburg (Synonym), Kulturaustausch (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Bewilligung (17)

Verrichtungsdetail

für Projekte zur Erforschung und Vermittlung von Kultur und Geschichte der Regionen des östlichen Europas

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Kultur (2060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Teaser

Wenn Sie Kultur vermitteln oder Kulturgüter mit Bezug zum östlichen Europa bewahren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Volltext

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur kulturellen Vermittlung sowie Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes.

Projekte der kulturellen Vermittlung dienen der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens. Dies erreichen Sie durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland.
Sie können eine Förderung zum Beispiel für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Ausstellungen
  • Tagungen, Seminare und Workshops
  • Angebote für Multiplikatoren
  • Angebote der Bildungs- und Jugendarbeit
  • kulturelle Veranstaltungen zu den Themen Musik Literatur, Theater
  • populärwissenschaftliche Print- und Onlinepublikationen
  • Filme, Ton- und weitere digitale Datenträger; Online-Dokumentationen

Die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes dient der Bewahrung von Bau- und Kulturdenkmälern sowie sonstiges Kulturgut-Gegenständen. Diese müssen einen Bezug zu Kultur und Geschichte der Deutschen in den jeweiligen Regionen haben.
Sie können insbesondere für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen: 

  • Substanzerhaltung von unbeweglichem, kulturhistorisch bedeutsamem Kulturgut vor Ort, zum Beispiel durch Restaurierung, 
  • digitale Rekonstruktionen bedeutender Bau- und Kulturdenkmäler,
  • Sicherung von bibliothekarischen und archivarischen Beständen vor Ort durch
    • Digitalisierung
    • Restaurierung.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen, die über die Erhaltung und Sicherung der ursprünglichen Bauart und Ausgestaltung hinausgehen beispielsweise
    • Umbauten
    • Erweiterungen
    • Veränderungen
  • andere Maßnahmen, die keine Denkmalpflege sind beispielsweise
    • Neubau
    • Rekonstruierung statt Restaurierung.

Sie können ausländische Kooperationspartner in Ihr Projekt einbeziehen. Ebenso können Sie Ihr Projekts im Ausland durchführen. Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Für Projekte der kulturellen Vermittlung bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Die Kulturreferate der Länder fördern Projekte, die auf bestimmte Regionen im östlichen Europa ausgerichtet sind:

  • Pommern und Ostbrandenburg
  • Ostpreußen und das Baltikum
  • Westpreußen, das Posener Land und Mittelpolen
  • Schlesien
  • Oberschlesien
  • böhmische Länder (Böhmen, Mähren, Mährisch-Schlesien)
  • Siebenbürgen
  • Donauraum
  • Deutsche aus Russland und anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan 
  • ausführliche Projektdarstellung:
    • Ausstellungskonzept
    • Arbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger Unterlegung
    • Bedeutung der Maßnahme für den Antragsteller 
    • Förderziele
    • Zeitplan
    • Angaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter
  • zusätzlich (je nach Einzelfall):
    • Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerben
    • Entwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / Honorarvertrages
    • Tagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der Themen
    • Vorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROM
    • Vergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen
    • Angaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Ausland
    • Einverständnisse der zuständigen Denkmalpflegebehörden, der jetzigen Eigentümer und weiterer Finanzgeber 
  • bei erstmaliger Antragstellung:
    • Satzung / Geschäftsordnung
    • Vertretungsberechtigung
    • Bonitätsauskunft der Hausbank
    • Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) 
    • Freistellungsbescheid des Finanzamtes
    • Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung
    • Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Nachweis über die Verwendung der Fördermittel
  • Abschlussbericht

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • juristische Personen mit Sitz in Deutschland, z.B.:
    • Verein
    • Stiftung des Privatrechts
    • GmbH
    • Aktiengesellschaft
    • eingetragene Genossenschaft
    • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Stiftung des öffentlichen Rechts

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa 
    • der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn,
    • der Lerneffekt beim Publikum,
    • die vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
    • ein Beitrag zur Aussöhnung in Europa.
  • Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei.
  • Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen. 
  • Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
  • Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  • Sie müssen Ihr Projekt auch mit Eigenmitteln und / oder Drittmitteln finanzieren. 
  • Die Gesamtfinanzierung des Ihres Projekts ist gesichert
  • Wenn erforderlich: Die zuständigen Denkmalpflegebehörden, die jetzigen Eigentümer und weitere Finanzgeber haben dem Projekt zugestimmt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben Sie ihn. 
  • Den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail an das Referat K 45 der BKM.
    • Hinweis: Ausnahmsweise können Sie Ihren Antrag auch per Post einreichen.
  • Die BKM schaltet zur fachlichen Begutachtung das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in Oldenburg und gegebenenfalls weitere Gutachter ein. Die BKM trifft die Förderentscheidung über Ihren Antrag unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen.
  • Die BKM informiert Sie über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
  • Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie die Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monate

Frist

  • Antragstellung:
    • mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
  • Nachweis über Verwendung der Mittel:
    • innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Kulturförderung im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes Bewilligung
  • Förderung zur Vermittlung von Kultur und zum Erhalt von Kulturgütern
  • gefördert werden:
    • Projekte mit Blick auf die Zeitspanne vom Mittelalter bis Gegenwart mit Bezug zur Kultur und Geschichte
      • der ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reichs
        • Pommern
        • Ost- und Westpreußen
        • Posen
        • Ostbrandenburg
        • Schlesien
      • der Siedlungsgebiete der Deutschen in den Staaten
        • Ostmitteleuropas,
        • Osteuropas,
        • Südeuropas und
        • Zentralasiens
  • Anträge auf Förderung können stellen:
    • juristische Personen mit Sitz in Deutschland
      • Verein
      • Stiftung des Privatrechts
      • GmbH
      • Aktiengesellschaft
      • eingetragene Genossenschaft
      • Körperschaft des öffentlichen Rechts
      • Anstalt des öffentlichen Rechts
      • Stiftung des öffentlichen Rechts
  • Höhe der Förderung:
    • abhängig vom Vorhaben
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Auskunft durch: Referat K45 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  • Beantragung: Antrag muss schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gestellt werden
  • zuständig: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare notwendig: ja 
Online-Verfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
persönliches Erscheinen erforderlich: nein