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Persönliche Kennnummer für Zwecke des Strahlenschutzregisters Vergabe

Bund 99009032107000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009032107000

Leistungsbezeichnung

Persönliche Kennnummer für Zwecke des Strahlenschutzregisters Vergabe

Leistungsbezeichnung II

Persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Strahlenexposition (Synonym), Berufliche Exposition (Synonym), Strahlenschutzregisternummer (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), SSR-Nummer (Synonym), Persönliche Kennnummer (Synonym), SSR-Portal (Synonym), Strahlenschutzregister (Synonym), SSR (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Vergabe (107)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Teaser

Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) notwendig. Diese müssen Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.

Volltext

Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere

  • beruflich exponierte Personen
  • Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen

Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • akademischer Grad (optional)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:

  • Strahlenschutzverantwortliche
  • Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG
  • Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG oder
  • Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt sind.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:

  • Registrieren Sie sich beim SSR-Portal des Bundesamtes für Strahlenschutz.
  • Nach der Registrierung werden Ihnen Ihre Zugangsdaten für das BfS-Portal an Ihre persönliche E-Mail-Adresse geschickt.
  • Rufen Sie das SSRPortal auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
  • Wählen Sie den Bereich "Dateneingabe" an und tragen Sie dort die Informationen der Personen ein, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen wollen. Das ist möglich, indem
    • Sie die Daten eintippen oder
    • die Daten per CSV- oder TXT-Datei einfügen.
  • Klicken Sie auf "Generieren".
  • Sie finden die neu erzeugte(n) SSR-Nummer(n) sowie die zugehörigen Daten nun im Bereich "Datenausgabe".
  • Markieren Sie alle Datensätze, die Sie herunterladen möchten, mit einem Häkchen. Klicken Sie anschließend auf "ZipDatei herunterladen".
  • In der Zip-Datei finden Sie
    • eine Liste der ausgewählten SSR-Nummern als CSV-Datei.
    • für jeden Beschäftigen ein Zertifikat. Sie müssen die Zertifikate den Beschäftigten unverzüglich aushändigen (ausgedruckt oder als PDF-Datei). Die Beschäftigten müssen ihre Zertifikate aufbewahren.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.

Frist

Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

Kurztext

  • Persönliche Kennnummer für Zwecke des Strahlenschutzregisters Vergabe
  • Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) nötig.
  • Eine SSR-Nummer benötigen insbesondere
    • beruflich exponierte Personen
    • Inhaberinnen oder Inhaber von Strahlenpässen
  • Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:
    • Sozialversicherungsnummer
    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Geburtsname
    • akademischer Grad (optional)
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
  • Antragstellung: online
  • Kosten: keine
  • Fristen: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine, SSR-Nummern werden sofort erzeugt und sind abrufbar
  • zuständig: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare