Reisepass Ausstellung im Ausland
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.
Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.
Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.
Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiges oder bisheriges Identitätsdokument, sofern vorhanden, zum Beispiel:
- deutscher Reisepass
- deutscher Personalausweis
- deutscher Kinderausweis
- deutscher Kinderreisepass
- ausländischer Reisepass
- ausländischer Personalausweis
- aktuelles biometrisches Lichtbild:
- Passformat (45 x 35 mm)
- Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- in der Regel ohne Kopfbedeckung
- ohne Bedeckung der Augen
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel:
- ausländischen Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung Ihres Gastlandes
- Mietvertrag
- Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
- Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung. Bitte wenden Sie sich auch an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können.
- Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
- Sie können sich ausweisen.
Reisepass im Express-Bestellverfahren
- Zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
- Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren
- Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR und 32,00 EUR
Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:
- plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 73,13 EUR bis 88,43 EUR. Die Gebühr ist abhängig von der regionalen Zuordnung der übergeordneten Auslandsvertretung.
- plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.
Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung.
- Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Sie müssen grundsätzlich persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im biometrischen Reisepass ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
- dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
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- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail über die Abholung Ihres Passes benachrichtigt.
Im Falle eines Passverlustes auf einer Reise müssen Sie sich sofort bei der nächstgelegenen deutschen Auslandsvertretung melden. Diese kann Ihnen einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Einzelfall kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn die Rückkehr nach Deutschland mit dem Reiseausweis zur Rückkehr nicht möglich ist, weil dessen höchstzulässige Gültigkeitsdauer nicht ausreicht oder er von einem durchreisenden Staat nicht als Reisedokument anerkannt wird. Gleiches gilt, wenn eine Weiterreise in andere Länder geplant ist und Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung im Expressverfahren nicht abwarten können.
- deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland beantragen den Reisepass bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) oder Honorarkonsularbeamten
- mit wichtigen Gründen auch bei jeder anderen Auslandsvertretung weltweit möglich
- auch möglich für Reisende, deren Ausweis gestohlen wurde oder verloren ging
- Antragstellung erfolgt persönlich