AusbildungWeltweit Bewilligung
Begriffe im Kontext
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- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i.V.m. Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ vom 28.11.2019
- §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i.V.m. Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ vom 28.11.2019
- §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i.V.m. Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ vom 28.11.2019
- Änderung der Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“, Bundesanzeiger vom 15.10.2021
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