Förderung für öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen Auszahlung
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
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- Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)
- Art. 23, 44, 44a und 59 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 48, 49 und 49a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ""Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"" - soweit (ko-)finanziert aus diesen Mitteln -
- EU-Bestimmungen zu ""Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)"" - soweit (ko-)finanziert aus diesen Mitteln -
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