Förderung für Verknüpfungsanlagen im öffentlichen Personennahverkehr oder Schienenpersonennahverkehr an Bahnhöfen Bewilligung
Förderung für Verknüpfungsanlagen im öffentlichen Personennahverkehr oder Schienenpersonennahverkehr an Bahnhöfen Bewilligung
Förderung für Verknüpfungsanlagen im öffentlichen Personennahverkehr oder Schienenpersonennahverkehr an Bahnhöfen beantragen
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Fachlich freigegeben am
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Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (§§ 7, 8 NNVG), AEG, EKrG, EKrG und § 6 NGVFG
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