Lehrpersonalzuschuss für kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs Auszahlung
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Art. 16 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
Art. 17 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
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