Städtebauliche Erneuerung Zuschuss Bewilligung anteilige Stützung kommunaler Eigenanteil Städtebauförderung
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Art. 104b GG i. V. m. VV Städtebauförderung i. V. m. RL Städtebauliche Erneuerung, Abschnitt Abschnitt A Nr. 4.3.5 und Abschnitt C Ziffer 13
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