Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen aus EU/EWR/Schweiz als Patentanwältin oder Patentanwalt Feststellung
Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen aus EU/EWR/Schweiz als Patentanwältin oder Patentanwalt Feststellung
Anerkennung als Patentanwältin oder Patentanwalt mit einer Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder der Schweiz beantragen
Begriffe im Kontext
Markenrecht, Patentrecht, Berufsqualifikation, Berufszugang, Gleichwertigkeit, Reglementiert, Anerkennen, Zulassung, Arbeit, Patentanwalt, Eignungsprüfung, Ausländische Qualifikation, Patentanwältin, ausländische Qualifikation, Europäische Patentanwältin, Europäischer Patentanwalt, Patent, Patentanwaltschaft, Anerkennungsverfahren, Anerkennung in Deutschland, ausländischer Beruf, Berufsanerkennung, Patentanwaltskammer, Gleichwertigkeitsfeststellung, ausländischer Abschluss, Berufsabschluss
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
08.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Justiz
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