Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer mit einer ausländischen Berufsqualifikation Zulassung
Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer mit einer ausländischen Berufsqualifikation Zulassung
Zulassung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
Begriffe im Kontext
Eignungsprüfung, Jahresabschluss, WP, Berufszugang, Gleichwertigkeit, Buchprüferin, Buchprüfer, ausländischer Beruf, Konzernabschluss, Anerkennung in Deutschland, Berufsanerkennung, Reglementiert, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüferexamen, Abschlussprüfung, ausländischer Abschluss, Arbeit, Anerkennungsverfahren, Berufsabschluss, Wirtschaftsprüferkammer, Berufsqualifikation, Zulassung, Anerkennen, Wirtschaftsprüfer, Berufsausbildung
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
Fachlich freigegeben am
03.12.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- § 131g, 131h Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO)
- § 25 Prüfungsverordnung für Wirtschaftsprüfer nach §§ 14 und 131l der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung - WiPrPrüfV)
- § 3 Absatz 1 Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer
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