Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 2, § 38, § 42 Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz;
§§ 51 ff. Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
Stammtext nicht veröffentlicht.