Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 2, § 38, § 41 Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz;
§§ 51 ff. Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
Stammtext nicht veröffentlicht.