Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 1 Abs. 1, § 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
§§ 83 ff. Approbationsordnung für Zahnärzte
Stammtext nicht veröffentlicht.