Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 1 Abs. 1, § 2, § 11 Psychotherapeutengesetz;
§§ 61 ff. Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Stammtext nicht veröffentlicht.