Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Anerkennung als Sozialpädagogin oder Sozialarbeiterin und Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter mit Berufsausbildung aus dem Ausland beantragen
Begriffe im Kontext
Staatliche Anerkennung, Sozialpädagoge, ausländischer Berufsabschluss, Sozialarbeiter, Sozialarbeiterin, Berufsanerkennung, Berufsqualifikation, Anerkennen, Ausbildung, Sozialpädagogin, Ausland, Anerkennung in Deutschland
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
27.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Bundesinstitut für Berufsbildung
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