Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Anerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Begriffe im Kontext
Heilerziehungspfleger, Anerkennung in Deutschland, Anerkennung, Erlaubnis, Heilerziehungspflegerin, Special needs care worker, Ausland, Ausbildung, Berufsqualifikation
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
16.06.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
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