Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Anerkennung als Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Begriffe im Kontext
Berufsqualifikation, Lebensmittelchemiker, ausländischer Berufsabschluss, Lebensmittelchemikerin, Anerkennen, Ausbildung, Berufsanerkennung, Anerkennung in Deutschland, Ausland
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
09.02.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Bundesinstitut für Berufsbildung
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