Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Berufsausbildung (1030200)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2, 4 Masseur- und Physiotherapeutengesetz
§§ 21b, 21c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Stammtext nicht veröffentlicht.