Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Berufsausbildung (1030200)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2-4 Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
§§ 18, 18a, 18c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Stammtext nicht veröffentlicht.