Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Berufsausbildung (1030200)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 3 Notfallsanitätergesetz
§§ 20, 21, 23 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Stammtext nicht veröffentlicht.