Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Berufsausbildung (1030200)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§ 1 Abs. 1, 40-43, 58 Abs. 1 PflBG
§ 43 ff. PflAPrV
§ 66a Abs. 2 PflBG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 4-5c, 25 KrPflG
§ 20, 20a, 20c KrPflAPrV
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Stammtext nicht veröffentlicht.