Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Baustein Leistungen 99150001000000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99150001000000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beruf, Drittstaat, Anpassungslehrgang, Gleichwertigkeitsfeststellung, Arbeit, EU/EWR/Schweiz, Nostrifikation, Medizinische Assistenzberufe, ausländischer Abschluss, Ausbildung, Berufserlaubnis, Konformitätsbescheinigung, Anerkennen, Heilhilfsberuf, Reglementiert, Anerkennungsgesetz, Medizinalfachberuf, Gleichwertigkeitsprüfung, Anerkennungsverfahren, Eignungsprüfung, Heilberuf, Erteilung, Ausländische Qualifikation, staatliche Erlaubnis, Berufsabschluss, Zeugnisbewertung, Berufsanerkennungsrichtlinie, Kenntnisprüfung, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Reglementierter Beruf, Nostrifizierung, Anerkennungsbescheid, Anerkennung, Anerkennung in Deutschland, Berufsausbildung, Gleichwertigkeitsbescheid, Gleichwertigkeit, Berufsanerkennung, Qualifikationsanalyse, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Assistenz, berufliche Anerkennung, Ausbildungsberuf, Richtlinie 2005/36/EG, ausländischer Beruf, Berufsqualifikation, Gesundheitsfachberuf, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Berufszugang

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Anerkennung Ausländischer Berufsqualifikationen (150)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2018

Fachlich freigegeben durch

Bundesinstitut für Berufsbildung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

nicht vorhanden

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Das Verfahren kostet Geld. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihre Unterlagen angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen.

Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 4 Monate.

Frist

Keine. Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.

Weiterführende Informationen

  •  

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Es gibt zahlreiche Beratungsangebote. Diese finden Sie auf  Anerkennung in Deutschland .
  • Lassen Sie sich in einer  IQ-Beratungsstelle  persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
  • Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
    Telefonnummer: +49 30 1815-1111
    Sprechzeiten:
    Mo. 09:00 – 15:00 Uhr
    Di. 09:00 – 15:00 Uhr
    Mi. 09:00 – 15:00 Uhr
    Do. 09:00 – 15:00 Uhr
    Fr. 09:00 – 15:00 Uhr

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden