Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr Auszahlung
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- Richtlinie zum Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ Az. 26-3467/45/6 (BayMBl. Nr. 493)
- Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission (sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO)
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