Städtebauförderung Grundsätzliche Zuwendungsfähigkeit (von Erschließungsanlagen über 50.000 Euro Gesamtkosten) Anerkennung
Städtebauförderung Grundsätzliche Zuwendungsfähigkeit (von Erschließungsanlagen über 50.000 Euro Gesamtkosten) Anerkennung
Städtebauförderung Anerkennung der grundsätzlichen Zuwendungsfähigkeit von Erschließungsanlagen über 50.000 Euro Gesamtkosten beantragen
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