Bescheinigung für Immobilien-Sondervermögen, inländ. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen und geschlossene Publikums-AIF, für deren Rechnung die KVG Immobilien erwerben dürfen (Grundbuchamtbescheinigung) gemäß § 246 Abs. 2 KAGB und § 264 Abs. 2 KAGB Ausstellung
Bescheinigung für Immobilien-Sondervermögen, inländ. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen und geschlossene Publikums-AIF, für deren Rechnung die KVG Immobilien erwerben dürfen (Grundbuchamtbescheinigung) gemäß § 246 Abs. 2 KAGB und § 264 Abs. 2 KAGB Ausstellung
Begriffe im Kontext
KVG, Grundbuchamt, Immobilienkauf, Spezial-AIF, Finanzaufsicht, Immobilienverkauf, Grundbucheintrag, Verwahrstelle, AIF, Kapitalverwaltungsgesellschaft, KAGB, Grundstückserwerb, Grundstücksveräußerung
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
13.10.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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